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| Anzeige Hallo, Ein Freund kam neulich auf die Idee eine kleine Flash-Parodie auf einen Film zu produzieren (Alles selbstgezeichnet in Flash, also kein Original Filmmaterial). Nun kam die Frage auf, ob man uns verklagen könnte wegen den Ähnlichkeiten auf das Original? Z.B. Nur ein, zwei Buchstaben im Namen verändert oder gezeichnete Figuren ähneln einer Figur aus dem Film. Wäre nett wenn uns da jemand aufklären könnte |
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| Grundsätzlich stellt eine Parodie eine freie Benutzung nach § 24 I UrhG dar, sofern eben auch deutlich wird das es sich um eine Parodie handelt und es sich auch nicht um eine Entstellung des Originals handelt oder um Musik. Für letzteres gibt es lediglich einen "starren Musikschutz". Musik ist eben Musik. Für eine Parodie muss es sich um eine „antithematische Behandlung eines Werkes“ handeln. Bedeutet letztenendes das der Stil eines Originals beibehalten wird, also typische Charakteristika oder auch Figuren, die jedoch in einem neuen Inhalt o.ä. dargestellt werden und muss sich auch künstlerisch bzw. humorvoll mit dem bestehenden Werk auseinandersetzen. Das Original muss gleichzeitig gegenüber dem neuen Werk verblassen und eben nur "Erinnerungen" beim Betracher wecken. Man kann sagen ein Wink mit dem Zaunpfahl. Gutes Beispiel ist Scary Movie oder auch Spaceballs. Im letzteren wird Star Wars auf die Schippe genommen. Man erkennt dies auch, aber es wird nie wirklich deutlich. Statt eines Wookies tritt hier ein "Möter" auf (halb Mensch, halb Köter), der aber den Chewbacca irgendwie erkennen lässt. Auch bei Scary Movie wird immer wieder auf Filme Bezug genommen, jedoch nie getreu, sondern eben immer so das der Zuschauer den "das-kenne-ich-doch-woher" Effekt bekommt, zumindest wenn er betreffende Filme kennt. Auch ein gutes Beispiel sind die Bully Filme. Die Parodie ist urheberrechtlich ein schmaler Grad und muss immer im Einzelfall bestimmt werden.
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