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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige ich möchte mich kurz vorstellen und Eure Meinung zu meinem Problem einholen. Für Eure Antworten schon einmal im vorraus herzlichen Dank. zu meiner Person. Ich bin 40 Jahre alt und gelernter Fachinformatiker. Als solcher nutze ich des öfteren Internetangebote und Dienste. Zum Problem bei einer Firma XY wurde im Web ein Serverdienst bestellt, die Leistung des Dienstes ist laut AGB 1 Monatig mit Automatischer Verlängerung von 6 Monaten Angegeben. Eine Kündigung erfolgte Via E-Mail innerhalb der ersten 4 Wochen. Ein Einschreiben mit Kündigung wurde nicht angenommen. Leider liegt das zurückgesendete Einschreiben nicht mehr vor. Da sich die Abwicklung im November letzten Jahres abgespielt hat. Zu begin dieses Jahres erfolgte ohne vorherige Mitteilung eine Preiserhöhung um 75 %. Auf einer 2. Mahnung ist erst ersichtlich das der Preis sich geendert hat. Jedoch auch hier keine eindeutige Information das es diese Erhöhung gegeben hat. Es hat auch zuvor keine Rechnung noch 1. Mahnung gegeben. Also es gab seit erhöhung der Preise keinerlei Mitteilung weder via Post noch via E-Mail. Demnach keinerlei Möglichkeit darauf zu reagieren. Meine Frage: Sollte ein Rechtsanwalt aufgesucht werden und wie stehen die Chancen aus dieser Sache herraus zu kommen. Leider gibt es für das Einschreiben keinen Nachweis mehr! mfg Phlummi |
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| Zitat:
Aus meiner Sicht stehen die Chancen sehr gut, da hier meiner Meinung nach mehrere Verstöße gegen das Vertragsrecht aufgetreten sind. Allerdings gibnt es ein ganz großes "Aber" Zitat:
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| Recht vielen Dank für deine Antwort. Ja das große Problem ist das fehlen des nachweises der Kündigung. Wenn man mal die AGB zu dieser Geschichte Studiert dort habe man ein 1 Monatiges Kündigungsrecht, selbst wenn alle Stricke reißen wäre man also nächsten bzw. übernächsten Monat aus der Geschichte raus. Der 75%igen erhöhung wird erst einmal wiedersprochen und für den Fall Fristlos gekündigt. Eine Fristgerechte Kündigung zum nächst möglichen Termin ist auch gleich mit dabei. Ich glaube auch das solche Erhöhungen nicht rechtens sind. Würde mich doch echt wundern. Dafür müssten doch rechtskräftige Nachweise über diese erhöhung und deren Begründung zugesand werden oder nicht? Kann mir kaum vorstellen das ein Service Anbieter solches ohne Begründung durchziehen kann. Nochmals vielen Dank, ich werde den Vorgang hier weiter Posten. Werde jedoch nicht auf den Anbieter direkt eingehen. |
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| Na gut, dass Erhöhungen ohne Informationen möglich sind, sehen wir ja jeden Tag (ich sag nur Strom [SIZE="1"]Hab deinen Beitrag ein wenig editiert[/SIZE] |
| Tags: benachrichtigung, preiserhoehung, rechtens |
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