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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #6 (permalink)  
Alt 28.03.2008, 09:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: My-Hammer fordert Provision ein + droht mit Anwalt, obwohl kein Auftrag zustande

Okay, ich hab mir mal die Bedingungen angeschaut.
Zitat:
Die Nutzungsgebühren sind die Gegenleistung für die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Leistungen bei der Nutzung von My-Hammer. Diese Leistungen sind mit der Bekanntgabe der Kontaktdaten der an einer Auktion beteiligten Bieter an den Auftraggeber und der Kontaktdaten des Auftraggebebers an den niedrigstbietenden Bieter erbracht. Ein Zusammenhang mit der Erfüllung des über My-Hammer vergebenen Auftrags besteht nicht.
Die Gebühren wären also tatsächlich gerechtfertigt, auch wenn kein Auftrag zustande kommt. Man sollte sich also deren Bedingungen ganz genau durchlesen.

Sorry, aber damit muss ich meine Meinung korrigieren, die Gebühren scheinen gerechtfertigt.

Auch wenn ich das als eine überraschende Regelung sehen würde, da die Höhe von Nutzungsgebühren an etwas festgemacht wird, was dafür völlig egal ist. Sprich, die Leistung ist doch immer die gleiche, egal wie hoch der Zuschlagswert ist. Ich persönlich würde es deswegen als sittenwidrig etrachten, diesen, für die Leistung völlig irrelevanten, Wert heranzuziehen.

Ob man dort handeln sollte, stelle ich persönlich damit aber in Frage
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  #7 (permalink)  
Alt 11.05.2008, 15:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: My-Hammer fordert Provision ein + droht mit Anwalt, obwohl kein Auftrag zustande

Zitat:
Ist es rechtens, das MH das Geld nicht zurücküberweist? oder gibt es irgendwo einen Gesetzestext der sie dazu verpflichten kann?
Die Antwort findet sich eigentlich in dem bereits gebrachten Zitat, wofür die Gebühr ist. Sie ist keine Provision des Auftrags sondern die Gebühr für die erbrachten Leistungen (ob das jetzt jeder so sieht oder einverstanden ist, lasse ich mal dahingestellt, meine Meinung dazu hab ich schon geäußert, ändert aber nichts am rechtlichen Sachverhalt).
Es besteht somit keine Pflicht zur Zurückzahlung. Und damit kann MH auch festlegen, ob irgendwas und wie es erstattet wird. Das ist eine gegenseitige zivilrechtliche Einigung, die nur dann ungültig ist, wenn sie rechtswidrig ist. Und da ich an der Stelle keine Rechtswidrigkeit sehe, können die auch festlegen, wie das Guthaben verwendet wird. Wenn man sich damit einverstanden erklärt (und nur dann bekommt man es ja) erklärt man sich auch mit den Bedingungen einverstanden.
Zitat:
kleiner Tip am Rande zu den Mahngebüren. " laut §286 Abs.3 Satz 1 BGB, besteht erst Verzug einer Rechnung nach 30 Tagen nach Fäligkeit und Zugang". also müssen Mahngebüren die in diesem Zeitraum gefordert werden nicht bezahlt werden.
Diese Aussage ist falsch. Ob man etwas bezahlen muss oder nicht hängt davon ab, ob man in Verzug kommt.
Das kommt man zum Beispiel auch, wenn eine Frist gesetzt wird. Es kann also durchaus vertraglich geregelt sein (und das ist sogar üblich), dass man eine kürzere Frist als 30 Tage vereinbart. Und selbst wenn nichts geregelt ist:
Zitat:
BGB § 286 Verzug des Schuldners
...
3) 1Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet;
Er kann also auch schon vorher in Verzug kommen - kommt ganz auf den Vertrag und die Bedingungen, denen er zugestimmt hat, an.
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  #8 (permalink)  
Alt 15.05.2008, 15:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.10.2007
Beiträge: 124
Standard AW: My-Hammer fordert Provision ein + droht mit Anwalt, obwohl kein Auftrag zustande

Stimme aaky zu, aber vielleicht im letzteren Fall einfach mal den Support von MH kontaktieren? Die sind - so meine Erfahrung - relativ kulant mit der Wiedergutschreibung der Provision (ok, bei mir waren es einstellige Summen, vllt ist das der Unterscheid)
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  #9 (permalink)  
Alt 22.04.2010, 21:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.04.2010
Beiträge: 27
Standard AW: My-Hammer fordert Provision ein + droht mit Anwalt, obwohl kein Auftrag zustande

Also erst mal Ruhe bewahren.

Ich habe gerade eben die Gebührenordnung bei myhammer durchgelesen. Nur ein vergebener Auftrag kostet. Es muss also ein Geschäft stattgefunden haben.
Daher wäre meine Empfehlung:
Forderung widersprechen und die Sachlage verständlich darstellen.
Wenn dann mal echte Post kommt (so richtig zum anfassen, auf Papier geschrieben und in einem Umschlag mit Stempel), dann nochmal in aller Freundlichkeit widersprechen, Sachlage verständlich darstellen und als Einschreiben mit Rückschein zustellen.
Dann eine Tasse Tee trinken und danach in aller Ruhe fleißig weiterarbeiten, denn man muss ja Geld verdienen.

Wenn es wirklich so war wie oben beschrieben, wird die Forderung von MyHammer sicherlich zurückgenommen.
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  #10 (permalink)  
Alt 22.04.2010, 23:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: My-Hammer fordert Provision ein + droht mit Anwalt, obwohl kein Auftrag zustande

@Kandidat66
Dir ist nicht zufällig entgangen, dass der Beitrag 2 Jahre alt war, oder? Nicht nur das sich seitdem einiges geändert hat, die Ruhe dürfte langsam komplett eingetreten sein
Erst alles lesen - auch das Datum -, dann antworten ...
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