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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Nehmen wir mal an, jemand macht sich Anfang 2008 mit einer kleinen Handwerksfirma selbständig, mit einem Angestellten. Um zu Beginn an Aufträge zu kommen, trägt diese Firma (F) sich bei My-Hammer (MH) ein, der Internetplattform mit den Rückwärtsauktionen. Denn die Werbung von MH klingt vielversprechend - keine Kosten und nur eine Provision, wenn bei einem Auftrag der Zuschlag erfolgt. Natürlich steht "My-Hammer" nur als Synonym für jede andere vergleichbare Internetplattform wie undertool.de oder ähnlichen. Bei der Anmeldung muss den AGB von MH zugestimmt werden, da wird einmal kurz drübergelesen. Dann geht es an die Auftragssuche - auf viele Aufträge wird geboten, aber fast immer bietet jemand weniger. Zwei oder drei kleine Aufträge (100 oder 200 Euro) werden gewonnen. MH stellt nach dem Zuschlag die Kontaktdaten des Auftraggebers (AG) per Email zur Verfügung, dann ruft man den AG an und vereinbart die weitere Vorgehensweise, die Aufträge werden ausgeführt und die Auftragssumme nach erbrachter Leistung an F bezahlt. Dann bietet F bei einem größeren Auftrag (Auftragssumme z. B. 7.000 Euro) mit - und gewinnt. . . Die Kontaktdaten werden von MH geschickt, aber womöglich handelt es sich bei dem AG um einen Polen oder Tschechen mit Adresse in ebendiesem Land, und eine Telefonnummer ist nicht angegeben. Der AG wird von F per Email mehrmals kontaktiert, aber es kommt keine Antwort. Mittlerweile trudeln per Email die ersten Rechnungen von MH bei F ein, sind niedrige Beträge, da 4 % Provsion von 200 Euro Auftragssumme halt nur 8 Euro plus Umsatzsteuer sind. Dass die 4 % von der BRUTTO-Auftragssumme (=inkl. Umsatzsteuer) berechnet werden, findet die Firma zwar nicht korrekt, da die Umsatzsteuer ja keine Einnahme ist, sondern ans Finanzamt weitergeleitet wird, aber ok. Dann kommt die Rechnung für den 7.000-Euro-Auftrag... 280 Euro zuzüglich Umsatzsteuer = 333,20 Euro. Aber der AG hat sich ja niemals gemeldet, also hat F der Rechnung per Anklicken des dafür vorgesehenen links und Darlegung des Sachverhaltes widersprochen. (Und bei der Gelegenheit die AGB mal genauer durchgelesen... Die Zahlung der Provision ist unabhängig von einer Auftragserteilung sondern wird bei Übermittlung der Kontaktdaten fällig.) Eine Antwort von MH bleibt aber aus, stattdessen kommt nach 7 Tagen eine Zahlungserinnerung per Email. F mailt daraufhin an MH, dass ja der Rechnung widersprochen wurde und die Zahlungserinnerung als gegenstandslos betrachtet wird. Die Antwort-Email von MH lautet, dass der AG um Stellungnahme gebeten wurde, und dass sie nach dessen Antwort auf die Angelegenheit zurückkommen. Sieben Tage später kommt die nächste Mahnung per Email, diesmal mit 5 Euro Mahngebühren. F schreibt wieder eine Email und weist darauf hin, dass ein Widerspruch vorliegt. Außerdem wird um Mitteilung gebeten, wie lange auf Antwort des AG gewartet wird, da dieser sich bei F ja auch nie gemeldet hat. Es wird von F die Vermutung geäußert, dass der AG nur ein Fake ist und den Auftrag niemals vergeben wollte. Als Antwort kommt von MH, dass der AG um Stellungnahme gebeten wurde, und dass sie nach dessen Antwort auf die Angelegenheit zurückkommen (Textbaustein). Sieben Tage später = z.B. am 26.3.2008 kommt die nächste Mahnung mit 10 Euro Mahngebühr und der Androhung, dass ein Anwalt eingeschaltet wird, der weitere Kosten verursacht. Gleichzeitig kommt die Mitteilung, dass das Auftragnehmer-Konto bei MH gesperrt wurde. F hat allerdings seit der 300-Euro-Rechnung von MH eh die Tätigkeiten bei MH vollständig eingestellt. Denn wer kann sich schon leisten, gerade als Existenzgründer, für "nichts" eine Provision zu zahlen? F googelt, aber findet seltsamerweise fast keine "Gleichgesinnten" zu diesem Problem. Obwohl öfter mal angesprochen wird, ob es rechtens sein kann, dass die Provisionen umbarmherzig eingefordert werden. Die betreffenden Firmen haben dann anscheinend letztendlich gezahlt, weil sie sich sonst keinen Rat wußten. Man braucht sicher nicht eigens zu erwähnen, dass die oftmals kleinen Firmen (wie F auch) keine Rechtsschutzversicherung haben, und auch nicht das Geld für einen Rechtsanwalt... Was haltet ihr von diesem theoretischen Sachverhalt? Wie würdet ihr das beurteilen? Über Nachricht von Leuten, die sich gerade mit der gleichen Situation "beschäftigen", freue ich mich natürlich auch. Viele Grüße, Nici Geändert von Nici (26.03.2008 um 17:44 Uhr). |
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| Also ich würde immer schön alle Korrespondenzen aufheben und von Email auf Einschreiben umsteigen. Auch wenn (zum Glück) immer schön mit Textbausteinen geantwortet hat, muss immer gesehen werden, dass der Absender für den Nachweis des Zugangs verantwortlich ist. Und wenn irgendwann mal der andere nicht (mit Textbausteinen) antwortet, wird es schwer. Dann sollte man sich die AGB immer genau durchlesen. Also zumindest was die Art und Weise und die Abrechnung der Provision angeht, hätte man kaum Erfolg wenn einem das nicht passt. Und letztendlich würde ich immer schön weiter irgendwelchen Forderungsschreiben widersprechen und den Anwalt der Gegenseite auf mich zukommen lassen. Es ist nämlich anhand der Buchhaltung ganz einfach nachzuweisen, ob ein derartiger Auftrag zustande gekommen ist oder nicht. Und wenn man nachweisen kann, dass dem nicht so ist, müsste die Gegenseite beweisen, dass es so ist. Und das dürfte, wenn die nicht gerade mit dem Fake zusammenarbeiten, verdammt schwierig werden. Ich prsönlich würde erst dann einen Anwalt einschalten, wenn von der Gegenseite ein Anwalt sich meldet. Vielleicht begreifen die ja schon vorher, vor allem wenn man mit Einschreiben Rückschein anfängt, dass es einem mit dem Widerspruch wirklich ernst ist. Zitat:
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| Aber ist nicht das Problem, dass die Provision für das Zusammenbringen mit einem potentiellen Kunden ist und nicht für das Zusammenbringen zwei Fraktionen und Vertragsabschluss? |
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| Zitat:
Die Provision wird ja anhand des vertraglich vereinbarten Auftragswertes berechnet. Also ist der Vertrag schon eine Voraussetzung. |
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| Ich denk die Provision richtet sich nach dem Wert, der bei der Auktion 'ersteigert' wurde. Also A sagt: ich möcht das so und so haben B: ich mach das für 200€ C: ich mach das für 100€ .... C gewinnt die 'Auktion', hat ja am wenigsten geboten. ... Auktionsplattform: joa, mal rechnen, 50% von Angebot, sind 50€, wunderbar. normaler Verlauf A und C veranstalten halt ne Werkzeugschlacht, C stellt die Rechnung aus, die A bezahlt. verkehrt gelaufen A meldet sich nicht mehr, aber C bekommt trotzdem die Aufforderung über 50€ von der Auktionsplattform. |
| Tags: agb, anwalt, auftraggeber, auftragnehmer, internetauktion, mahnung, my hammer, provision, rueckwaertsauktion |
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