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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Angenommen ein Kunde, dem man die Internetseite gestalltet hat, möchte das von einer anderen Firma machen lassen. Die Domain ist direkt auf den Kunden angemeldet aber die neue Firma will einen Providerwechsel machen, weil Sie einen anderen Anbieter haben. Den Domainnamen gibt man natürlich frei ohne Probleme aber was ist mit dem Inhalt? Zum erstellen des Inhaltes gibt es einen alten Einzelauftrag der auch bezahlt wurde vor Jahren. Die Inhalte gehen bei eineme Providerwechsel ja verloren. Ist man verpflichtet die alten Inhalte freizugeben?? Vielleicht weiss ja jemand was dazu. Vielen Dank Tom |
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| Wenn ein Auftrag zum Erstellen der Inhalte vorliegt, ist das Ergebnis des Auftrags "Eigentum" des Auftraggebers. Da ich der Frage nicht entnehmen kann, dass es diesbezüglich irgendwelche Probleme gab (offene Bezahlung o.ä.), hat der Kunde das Recht, mit dem Inhalt zu machen, was er will Etwas anderes sind die Urheberrechte. Wenn zum Beispiel der beauftragte Ersteller der Seite eigene Bilder verwendet hat, kann er die weitere Verwendung der Bilder untersagen. Allerdings muss dies begründet werden (zum Beispiel durch geänderte Anschauungen des Urhebers). Das dürfte bei einer Firmenwebseite, die lediglich umzieht, aber schwer zu begründen sein. [SIZE="1"]Hab deinen Beitrag etwas geändert[/SIZE] |
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| Danke für die Antwort. Das heisst also, wenn der neue Anbieter die Daten übernimmt und dabei alle Inhalte verlorengehen muss ich alle Daten zur Verfügung stellen? Zum Beispiel auf CD oder so. Ich komme ja rein technisch gesehen nicht mehr an den Server um dem Kunden zu helfen. Das heisst auch allgemein das der Kunde mit Bezahlung der Rechnung Eigentümer des Namens und des Inhaltes ist? Tom |
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| Wenn jemand die Daten übernimmt muss er sich auch darum kümmern, dass keine Daten verloren gehen. Wenn das doch passiert, und es war nicht der (beauftragte) Ersteller der Seiten, muss dieser gar nichts machen. Das ist nicht seien Verantwortung (es sei denn, es ist vertraglich geregelt). Zitat:
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