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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| In dem Fall kommt es meiner Meinung nach darauf an, wie erkenntlich die andere Adresse war. Das müsste man im Einzelfall sehen. Ein Abschluss über die eBay Formulare würde ich persönlich nicht als erforderlich sehen, wenn alle benötigten Angaben vorliegen. Und das scheint ja der Fall gewesen zu sein, auch wenn es die falschen Daten waren. Aber das kann ein Verkäufer nicht wissen - darum hat sich der Käufer zu kümmern, dass seine Datenm aktuell sind. Und Lieferadressen werden nur auf ausdrückjlichen Wunsch des Käufers Wunsch relevant. Man könnte auch argumentieren, der Käufer hat alle Daten (also auch die Wohnadresse) richtig anzugeben. Wenn mich nicht alles täuscht, hat der Käufer damit sogar gegen eBay Bedingungen verstoßen. Ich persönlich würde dem Käufer empfehlen, auf den Vorschölag einzugehen und dafür auf eine Mitteilung an eBay wegen Verstoß der Regeln verzichten |
| Tags: bringschuld, kaeufers, lieferadresse |
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