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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 27.03.2008, 16:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.03.2008
Beiträge: 1
Standard AGB nicht korrekt gelesen!


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Nehmen wir an, man hat auf einer Web-Site behauptet, man hätte die AGB gelesen und einfach den Haken drangemacht. Dies hat man natürlich nicht getan. Einen Monat später kommt eine Rechnung, man solle eine Summe X bezahlen, da man von seinem Widerrufsrecht nicht Gebrauch gemacht hat. Muß man zahlen, obwohl man sich nicht bewust war, daß Kosten entstehen werden? Aus den AGB geht das schon hervor, wenn man genau nachliest. Oder ist wohlmöglich gar kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen?

Wäre für Mitteilungen sehr dankbar.
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  #2 (permalink)  
Alt 27.03.2008, 17:47
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.185
Standard AW: AGB nicht korrekt gelesen!

AGB sind so schöne Texte, dass ist eine Schandtat die nicht zu lesen XD

Also, wie auch immer, eigentlich sollten (und müssen, wenn ich mich nicht täusche) Kosten gut erkennbar und nicht nur versteckt in den AGB zu finden sein.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.03.2008, 18:01
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.228
Standard AW: AGB nicht korrekt gelesen!

Ob man die AGB gelesen hat oder nicht, ist für die Wirksamkeit egal. Hat man zugestimmt, werden sie wirksamer Bestandteil des Vertrages. Ließt man sie nicht, ist das eben Pech.

Aber hier dürfte man evtl. noch Glück haben. Eine Preisangabe die nur in den AGB zu finden ist, gilt als überraschende Klausel, dies ist unzulässig.

http://www.e-recht24.de/news/schuldrecht/417.html
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