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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| AGB sind so schöne Texte, dass ist eine Schandtat die nicht zu lesen XD Also, wie auch immer, eigentlich sollten (und müssen, wenn ich mich nicht täusche) Kosten gut erkennbar und nicht nur versteckt in den AGB zu finden sein. |
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| Ob man die AGB gelesen hat oder nicht, ist für die Wirksamkeit egal. Hat man zugestimmt, werden sie wirksamer Bestandteil des Vertrages. Ließt man sie nicht, ist das eben Pech. Aber hier dürfte man evtl. noch Glück haben. Eine Preisangabe die nur in den AGB zu finden ist, gilt als überraschende Klausel, dies ist unzulässig. http://www.e-recht24.de/news/schuldrecht/417.html
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| Tags: abo falle, agb, u00fcberraschende klausel |
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