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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 27.03.2008, 23:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.03.2008
Beiträge: 3
Standard Beweispflicht bei Spam


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Hallo,
eine Internetfirma, nennen wir sie fiktiv freizeitspass.de, betreibt eine Homepage auf der Sie Informationen und Produkte im B2B-Bereich anbietet.
Natürlich will die Firma auf sich aufmerksam machen und versendet E-Mails an potentielle Kunden (Freizeit-Unternehmen).
Da Freizeitspass.de weiß, dass der Versand solcher Mails unerlaubten Spam darstellt, eröffnet es eine fiktive E-Mail-Adresse (Freizeit@hotmail.com etc.), schickt die Mail von einem Internetcaffee an 20 Unternehmen und macht in der Mail auf Freizeitspaß.de aufmerksam.
Nach einer Woche geht bei Freizeitspaß.de eine Unterlassungserklärung von einem Empfänger der Werbemail ein.
Nun behauptet Freizeitspaß, die Werbe-Mail nie verschickt zu haben.

Hier die Frage:
Wer hat die Beweispflicht in dem Fall?
Würde ein Gericht automatisch davon ausgehen, dass die Mail von Freizeitspaß.de kommen muss, da ja für diese Seite geworben wird, oder kann sich Freizeitspaß damit herausreden nie von so einer Mail gewusst zu haben- ein Konkurrent wars etwa?
Ab wann ist bewiesen, dass die Mail von freizeitspass.de kommt und ist dies praktisch möglich?
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  #2 (permalink)  
Alt 28.03.2008, 10:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Beweispflicht bei Spam

Prinzipiell würde ich sagen: Wenn freizeitspass kein Interesse hat, Spams zu verschicken kann es auch die Unterlassung unterzeichnen. Damit passiert ja erstmal noch nichts. Gibt freizeitspass diese Erklärung nicht ab, könnte angenommen werden, dass die daran interessiert sind Spams zu verschicken - was natürlich bei der Beurteilung des Vorfalls berücksichtiogt wird.

Um die Kosten, die eventuell durch die Beauftragung von Anwälten der Gegenseite entstanden sind, könnt eman herumkommen, wenn der andere in der Lage gewesen wäre, das auch ohne Anwalt zu erledigen (was in der Regel durch eine einfache Mitteilung möglich ist - Stichwort Schadensminimierung).

Ich könnte m ir vorstellen, da beide Seiten ihre Behauptung nicht beweisen können, dass ein mögliches Verfahren eventuell mit Vergleich abgeschlossen oder eingestellt wird (und jeder seine Kosten trägt). Also egal wie es ausgehen würde, als freizeitspass sollte man entsprechend freundlich reagieren - wenn man auf Konfrontation setzt könnte das schnell nach hinten losgehen.

Soviel zu einer versuchten objektiven Sicht. Subjektiv würde ich natürlich freizeitspass wünschen, dass sie für ein derartiges Vorgehen streng bestraft werden - und würde es begrüßen, wenn durch Ermittlungen, die durchaus durchgeführt werden könnten (in Emails ist unter anderem auch die IP des absendenden Rechners gespeichert), nachgewiesen werden kann, das es freizeitspass war. auch könnte über die Email derjenige ermittelt werden, der diese angelegt hat (auch da werden IP und andere Daten gespeichert).
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