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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 29.04.2004, 00:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard Markenrecht


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Hallo,

habe mal ne Frage zum Markenrecht.
Was würde passieren, wenn man heute eine Domain XY registriert.
In ein paar Monaten (oder Jahren) kommt dann jemand anders auf die Idee und meldet XY als Marke an.
Kann dieser dann die Domain einklagen?

Thanks
Heike
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  #2 (permalink)  
Alt 26.08.2004, 16:10
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard unter gewissen Umständen ja

Hallo Heike,

ja unter bestimmten Voraussetzungen kann er das, dann wenn Dein Internetauftritt seine Markenrechte verletzt, insbesondere wenn Du die Seite gewerblich nutzt (Definition steht im neuen UWG vom Juli 2000).

Also wenn Du die Domain unbedingt haben willst, dann nicht gewerblich nutzen oder wenn gewerbliche Nutzung die Marke eintragen lassen, da hast Du dann die Wahl zwischen einer ********en Marke (Eintragungsvoraussetzungen hoch) oder einer EU-Marke beim Harmonisierungsamt in Alicante, allerdings solltest Du vorher abklären, ob nicht in einem der EU-Länder bereits jemand ältere Rechte an der Marke hat, weil der sonst Widerspruch einlegen kann und das würde dann teuer werden.. ansonsten kostet die Markeneintragung pimal daumen ca. 1000 € für 10 Jahre
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  #3 (permalink)  
Alt 23.09.2004, 23:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2004
Beiträge: 3
Standard Gast

Hallo Heike,

die vorige Antwort ist nicht ganz richtig. Es gilt, wer die älteren Rechte besitzt kann nicht von einem späteren Markeninhaber Abgemahnt werden. Im Klartext erwirbt man ein Recht durch die Benutzung des Namens. Wenn dieser vor der Antragstellung eines anderen bereits in Benutzung (nicht eingetragen) ist, kann der spätere TM-Besitzer nichts gegen den Benutzer machen. Für den Fall Nachweise der Erstbenutzung z.b. Domainregistrierung mit Datum aufheben.

Grüsse

Kauti
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  #4 (permalink)  
Alt 22.05.2005, 23:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard

Heike I totally agree with your words.
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  #5 (permalink)  
Alt 04.07.2005, 19:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard Re: unter gewissen Umständen ja

Zitat:
Zitat von Sindbad
Hallo Heike,
insbesondere wenn Du die Seite gewerblich nutzt (Definition steht im neuen UWG vom Juli 2000).
Ab wann ist eine Internetseite kommerziell?
Habe eine als Privatperson angemeldet.
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