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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 29.03.2008, 01:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.03.2008
Beiträge: 2
Standard Ich habe ein Geschäft und möchte einen Onlineshop eröffnen.


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Hallo,
wenn man ein Geschäft hat und möchte zusätzlich einen Onlineshop, mit der Ware die auch in diesem Geschäft verkauft wird, betreiben, was müsste man beachten?
Z. B.:Muss die Domain einen "Bezug" zum Namen meines Geschäfts haben?
Muss man bei den Lieferanten anfragen, ob die Ware im Shop verkauft werden darf?
Muss man evtl. sogar ein Zweitgewerbe anmelden?

Vielen, vielen Dank für die Antworten!
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  #2 (permalink)  
Alt 29.03.2008, 10:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Ich habe ein Geschäft und möchte einen Onlineshop eröffnen.

Zitat:
Muss die Domain einen "Bezug" zum Namen meines Geschäfts haben?
Nein, macht sich aus marketingtechnischen Gründen aber besser Auf jeden Fall sollte man aufpassen, dass man mit dem Domainnamen niemandem in die Quere kommt (Namens-/Markenschutz)
Zitat:
Muss man bei den Lieferanten anfragen, ob die Ware im Shop verkauft werden darf?
Eventuell, wenn vertraglich derartige Einschränkungen vorhanden sind. Es gibt Lieferanten, die Verkaufsbeschränkungen haben, Exklusivrechte ... Einfach mal in die Verträge oder AGB der Lieferanten schauen. Ein klares Ja oder Nein gibt es nicht, da das geregelt werden kann. Ist nichts geregelt, sollte man es meiner Meinung nach dürfen.
Zitat:
Muss man evtl. sogar ein Zweitgewerbe anmelden?
Muss man eigentlich nicht, das angemeldete Gewerbe sollte die Ausdehnung des Geschäfts aber abdecken. Beispiel: Wenn das Gewerbe mit "Betrieb eines Ladengeschäfts ...." bezeichnet ist, kann man es nicht für Online Handel verwenden, steht da aber nur "Handel mit ..." schon. Kommt also darauf an, wie das erste Gewerbe angemeldet ist. Am sichersten fährt man wenn man es nicht weiss, indem man bei der Stelle anfragt, wo das Gewerbe angemeldet ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.04.2008, 20:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.03.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Ich habe ein Geschäft und möchte einen Onlineshop eröffnen.

Vielen Dank.
Das hat mir sehr geholfen!!!
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  #4 (permalink)  
Alt 29.06.2008, 13:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.06.2008
Beiträge: 1
Standard AW: Ich habe ein Geschäft und möchte einen Onlineshop eröffnen.

Ich habe selber vor ein Onlineshop zu eröffnen,müsste ich mich dann privat versichern lassen???
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  #5 (permalink)  
Alt 29.06.2008, 23:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2008
Beiträge: 144
Standard AW: Ich habe ein Geschäft und möchte einen Onlineshop eröffnen.

Zitat:
Muss man eigentlich nicht, das angemeldete Gewerbe sollte die Ausdehnung des Geschäfts aber abdecken. Beispiel: Wenn das Gewerbe mit "Betrieb eines Ladengeschäfts ...." bezeichnet ist, kann man es nicht für Online Handel verwenden, steht da aber nur "Handel mit ..." schon. Kommt also darauf an, wie das erste Gewerbe angemeldet ist. Am sichersten fährt man wenn man es nicht weiss, indem man bei der Stelle anfragt, wo das Gewerbe angemeldet ist.
Wie würde das in diesen Fall aussehen?

[COLOR="DarkRed"]
Handel mit neuen und gebrauchten Elektroqeräte sowie entsprechendem Zubehör....
[/COLOR]

Bei Gewerbeamt wurde ausdrücklich von Person A. gesagt, das die Ware per Internet verkauft wird.
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