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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Hat der Zusteller nicht auch bei normalen Briefsendungen die Pflicht, diese wieder mitzunehmen, wenn er sie nicht so zustellen kann, daß andere sie sich aneignen können? Wozu gäbe es sonst Benachrichtigungskarten? Es geht weniger um den Wert oder Inhalt der Sendungen, sondern vielmehr darum, daß er schlampige Arbeit leistet und somit sowas ermöglicht. Was kann man gegen ihn tun? Dienstaufsichtsbeschwerde? Anzeige wegen Beihilfe zum Diebstahl (ist laienhaft ausgedrückt, aber soll nur sinngemäß sein)? Welches sind seine Pflichten bei unversicherten Sendungen? Kann er / darf er???? so schlampig arbeiten? Danke für eure Postings. |
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| danke für dein posting. gibt es nicht sowas wie eine sorgfaltspflicht bei ausübung der arbeit? wie gesagt: wozu gibt es die möglichkeit zu benachrichtigen? mich würde außerdem interessieren, ob eine anzeige möglich ist, da durch diese schlamperei ein diebstahl überhaupt erst möglich gemacht wurde. |
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Vielleicht zivilrechtlich (siehe oben), aber nicht gegen den Postboten sondern seinen Arbeitgeber. Nur dann wird man wohl mehr oder weniger auf die Geschäftsbedingungen der Post stoßen. Wenn man Glück hat gibts nen Paketschein (als ich Ärger mit DHL hatte, hab ich zwei bekommen |
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| ein solches fehlverhalten eines AN sollte meiner meinung nach hart sanktioniert werden. diese arbeitsweise wurde schon in der nachbarschaft mit empörung aufgenommen. möglicherweise ist dort auch etwas gestohlen worden. aber auch in anderen häusern wurden, während der betreffende zusteller dienst hatte, offen zugängliche briefsendungen gesehen. für unversicherte briefsendungen gibt es auch benachrichtigungen bzw. das wahlweise feld auf der blauen karte zustellers dafür. heißt das, daß er bei unversicherten sendungen entscheiden kann, ob er sie wieder mitnehmen will oder doch -aber für den empfänger risikoreich- "zustellt" mit der gefahr, daß jemand anders sich die sendung einfach mitnimmt? ich kann mir das einfach nciht vorstellen. er muß doch, wenn er die verantwortung dafür hat, zum besten der kunden handeln; d.h. für mich, eher die sendung wieder mitzunehmen, ehe so etwas passiert. |
| Tags: diebstahl, ermoeglichte, haftet, schlampige, zustellung |
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