Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Sonstiges zum Onlinerecht

Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 30.03.2008, 16:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.03.2007
Beiträge: 6
Standard Schlampige Zustellung ermöglichte Diebstahl. Wer haftet?


Anzeige
Es wurden ein paar Dinge online gekauft, die per Deutsche Post in normalen Briefformaten verschickt worden sind. Angekommen ist es auch, aber der Zusteller hat die Sachen nur halb in den Briefkasten gesteckt bzw sogar oben drauf gestellt, so daß sie für alle frei zugänglich waren und somit Diebstahl Vorschub geleistet, was dann auch passierte.
Hat der Zusteller nicht auch bei normalen Briefsendungen die Pflicht, diese wieder mitzunehmen, wenn er sie nicht so zustellen kann, daß andere sie sich aneignen können? Wozu gäbe es sonst Benachrichtigungskarten?
Es geht weniger um den Wert oder Inhalt der Sendungen, sondern vielmehr darum, daß er schlampige Arbeit leistet und somit sowas ermöglicht.
Was kann man gegen ihn tun? Dienstaufsichtsbeschwerde? Anzeige wegen Beihilfe zum Diebstahl (ist laienhaft ausgedrückt, aber soll nur sinngemäß sein)?
Welches sind seine Pflichten bei unversicherten Sendungen? Kann er / darf er???? so schlampig arbeiten?
Danke für eure Postings.
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 30.03.2008, 18:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Schlampige Zustellung ermöglichte Diebstahl. Wer haftet?

Zitat:
Was kann man gegen ihn tun? Dienstaufsichtsbeschwerde? Anzeige wegen Beihilfe zum Diebstahl (ist laienhaft ausgedrückt, aber soll nur sinngemäß sein)?
Welches sind seine Pflichten bei unversicherten Sendungen? Kann er / darf er???? so schlampig arbeiten?
Da die Post kein staatliches Unternehmen mehr ist, ist sowas auch kaum durch Gesetze geregelt. Ich würde einfach mal zur Post gehen oder direkt an die schreiben.
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 30.03.2008, 19:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.03.2007
Beiträge: 6
Standard AW: Schlampige Zustellung ermöglichte Diebstahl. Wer haftet?

danke für dein posting.
gibt es nicht sowas wie eine sorgfaltspflicht bei ausübung der arbeit? wie gesagt: wozu gibt es die möglichkeit zu benachrichtigen?
mich würde außerdem interessieren, ob eine anzeige möglich ist, da durch diese schlamperei ein diebstahl überhaupt erst möglich gemacht wurde.
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 30.03.2008, 19:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Schlampige Zustellung ermöglichte Diebstahl. Wer haftet?

Zitat:
gibt es nicht sowas wie eine sorgfaltspflicht bei ausübung der arbeit?
Prinzipiell gibt es sowas. Nur muss man das gegenüber dem Arbeitgeber (der verantwortlichen Firma) geltend machen. Und der Arbeitgeber des Postboten ist ... Früher war es mal der Staat, als das noch Beamte waren, nun aber schon seit einiger Zeit nicht mehr.
Zitat:
wie gesagt: wozu gibt es die möglichkeit zu benachrichtigen?
Für die Sendungen, wo der Zugang nachgewiesen werden muss. Einschreiben, Pakete ... aber nicht die normale Post. Ist also vom Absender abhängig, nicht vom Empfänger.
Zitat:
mich würde außerdem interessieren, ob eine anzeige möglich ist, da durch diese schlamperei ein diebstahl überhaupt erst möglich gemacht wurde.
Ich persönlich würde einem strafrechtlichen Vorgehen keine Aussicht auf Erfolg geben.
Vielleicht zivilrechtlich (siehe oben), aber nicht gegen den Postboten sondern seinen Arbeitgeber. Nur dann wird man wohl mehr oder weniger auf die Geschäftsbedingungen der Post stoßen. Wenn man Glück hat gibts nen Paketschein (als ich Ärger mit DHL hatte, hab ich zwei bekommen )
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 30.03.2008, 20:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.03.2007
Beiträge: 6
Standard AW: Schlampige Zustellung ermöglichte Diebstahl. Wer haftet?

ein solches fehlverhalten eines AN sollte meiner meinung nach hart sanktioniert werden. diese arbeitsweise wurde schon in der nachbarschaft mit empörung aufgenommen. möglicherweise ist dort auch etwas gestohlen worden. aber auch in anderen häusern wurden, während der betreffende zusteller dienst hatte, offen zugängliche briefsendungen gesehen.

für unversicherte briefsendungen gibt es auch benachrichtigungen bzw. das wahlweise feld auf der blauen karte zustellers dafür. heißt das, daß er bei unversicherten sendungen entscheiden kann, ob er sie wieder mitnehmen will oder doch -aber für den empfänger risikoreich- "zustellt" mit der gefahr, daß jemand anders sich die sendung einfach mitnimmt?

ich kann mir das einfach nciht vorstellen. er muß doch, wenn er die verantwortung dafür hat, zum besten der kunden handeln; d.h. für mich, eher die sendung wieder mitzunehmen, ehe so etwas passiert.
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags: , , , ,



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Diebstahl von Content Moony Urheberrecht 7 03.09.2008 17:12
Wer haftet ? hmoog Domain-Recht 6 24.09.2007 20:38
inhalte beleidigend, wer haftet? Unregistriert Verantwortlichkeit für Inhalte 7 30.07.2007 00:17
Urheberrecht Webdesign Diebstahl Verlinkung Anonymous Urheberrecht 4 01.02.2006 01:37
Wer haftet bei Versandfehler? Foxi Onlineauktionen 2 27.05.2005 22:23



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:19 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46