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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Bei dem Bescheid der Nebenkostennachzahlung hat der Mieter übersehen, daß ab Januar 2008 die Nebenkostenvorauszahlung erhöht wird. Der Mieter überweist monatlich seine vereinbahrte Rate und die Miete (ohne Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung). Der Mieter gibt bei Überweisung stets den jeweiligen Verwendungszweck an. Mieter bekommt plötzlich einen bösen Brief von der Vermietung, daß er im Rückstand sei, und der Ratenzahlung widersprochen wird. Mieter ist verwundert und ruft Vermietung an. Vermietung weist daraufhin, daß die Nebenkostenvorauszahlung sich ja erhöhen sollte. Mieter entschuldigt sich, daß er das wohl übersehen haben muss und sagt, er zahle den Mietrückstand schnellst möglich nach und führt die Ratenzahlung weiterhin ordnungsgemäß durch. Vermietung sagt, Widerspruch der Ratenzahlung bleibt, und will alles auf einmal. Mieter sagt, daß er doch alle Raten bisher eingehalten hat. Vermietung sagt, das Geld, was einging (angeblich ohne Verwendungszweck - stimmt aber nicht, da Verwendungszweck immer bei stand) wurde für den Mietrückstand (durch die nicht gezahlte Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung) verrechnet. Darf die Vermietung in diesem Fall der Ratenzahlung widersprechen? |
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| Der Ratenvertrag kann an die Bedingung geknüpft sein, dass die Zahlung ordnungsgemäß erfolgt, müsste man im Einzelfall sehen, sollte aber so normal sein. Damit kann dieser durchaus widerrufen (genauer: gekündigt) werden, wenn die Bedingungen nicht eingehalten werden. Somit würde ich das erstmal als rechtens sehen. Auch hat der Gläubiger das Recht, bei mehreren Forderungen gegenüber einem Schuldner, zu entscheiden, worauf er Bezahlungen aufrechnet. Im Beispiel erfolgte das eben auf die normalen Zahlungen, so dass tatsächlich eine nicht ordnungsgemäße Ratenzahlung auftrat. Die o.g. Voraussetzung für die Kündigung des Ratenvertrags würde ich damit als erfüllt sehen. Soviel aus meiner Sicht zum Thema Recht. Inwieweit das "menschlich" okay ist, ist ein anderes Thema, das kann man so nicht beurteilen. Aber wenn es bereits Probleme mit Zahlungen gab (aus welchem Grund auch immer) - und das schlußfolgere ich aus der getroffenen Vereinbarung - kann ich den Vermieter sogar etwas verstehen. |