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  #1 (permalink)  
Alt 01.04.2008, 18:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.04.2008
Beiträge: 2
Standard Recht auf Bilderentfernung


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Guten Tag,

man hatte ein klassenfoto machen lassen was jetzt nun in der schule hängt, hat man jetzt das recht dieses Bild entfernen zu lassen.
Man möchte nicht das es da hängt.
Bitte mit Paragraphenangaben wenn möglich
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  #2 (permalink)  
Alt 01.04.2008, 20:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Recht auf Bilderentfernung

Es gibt das Recht am eigenen Bild. Allerdings kann man das nur geltend machen, wenn man "das Thema" des Bildes darstellt und nicht nur "Beiwerk" ist.
Bei einem Klassenfoto würde ich aber sehen, dass es nicht darum geht, eine einzelne Person abzubilden sondern die Gemeinschaft der Klasse. Der Einzelne spielt also eine untergeordnete Rolle. Deshalb würde ich sagen, das Recht am eigenen Bild kommt hier nicht zum Tragen, es gibt somit keine Rechtsgrundlage, das Bild entfernen zu lassen.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.04.2008, 20:35
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Recht auf Bilderentfernung

Hinzu kommt auch noch, dass man sich bei Herstellung des Bildes darüber im klaren war, das dieses irgendwo veröffentlicht wird. Schließlich ist das bei Klassenfotos so üblich diese anschließend in der Schule aufzuhängen oder in Jahrgangsalben zu veröffentlichen. Man hat also mehr oder weniger einer Veröffentlichung zugestimmt, sofern das Bild in einem dafür üblichen Rahmen verwendet wird. Das Aufhängen in der Schule gehört aus meiner Ansicht durchaus dazu.
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  #4 (permalink)  
Alt 02.04.2008, 09:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.04.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Recht auf Bilderentfernung

Und was ist wenn es sich um eine gewandelte gesinnung handelt.
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  #5 (permalink)  
Alt 02.04.2008, 10:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Recht auf Bilderentfernung

Das kann bestenfalls der Urheber geltend machen.
Außerdem wüsste ich beim besten Willen nicht, wie man hier von "gewandelter Gesinnung" sprechen kann. man war ja schließlich in der Klasse, das kann man nicht im Nachhinein nicht ändern. Auch würde ich in einem Klassenfoto keinerlei "Gesinnungsaussage" sehen
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