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  #1 (permalink)  
Alt 01.04.2008, 21:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.12.2007
Beiträge: 10
Standard Lage bei Ermittlungen


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Kürzlich gab es vom BVG ([SIZE="1"]Bundesverfassungsgericht[/SIZE]) die provisorische Entscheidung, dass Daten der VDS ([SIZE="1"]Vorratsdatenspeicherung[/SIZE]) vorerst nur bei schweren Straftaten herausgegeben werden (oder so).

Ich wollte mich um die aktuelle Lage bei Ermittlungen gegen die Filesharer erkundigen.

Ich habe versucht es zusammenzufassen.

Zitat:
Speicherung

Es wird noch gespeichert wie zuvor. Aber die Daten dürfen vorerst nur herausgegeben werden wenn schwere Straftaten vorliegen. Zukunft ungewiss.

Staatsanwaltschaften

Immer mehr weigern sich bei Urheberrechtsverstoß zu ermitteln, da es ein Bagatelldelikt ist. Zu viel Last die wichtigeres behindert, nur für eine unfähige Branche.
Ich bitte darum diese Angaben ggf. zu korrigieren bzw. zu vervollständigen.

Vielen Dank
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