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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige Ich habe letztens eine Geschichte gehört, wo es um "Sexuelle Belästigung" ging. Und zwar wurde dort ein Chat angesprochen, wo es verschiedene Unterchannels gab, wie 16-18,21+ etc (Alter) Jetzt hat ein Mann ein Mädel angeschrieben,welches 18 war, er selber war ebenfalls 18. Er fragte sie,ob sie bereit sei, über eine Webcam ihm beim Onanieren zuzusehen. Sie willigte ein,bestätigte somit eine Verbindung und sah sich das an. Ist das denn nicht Illegal,Sexuelle Belästigung? Oder ist das nur unter 16 jahre? lg |
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| Also wenn es sich um einen 1 zu 1 Kontakt handelt, würde ich hier keine Verbreitung sehen, schließlich wird dies nur EINER Person angeboten, dies zu einem bestimmten Zeitpunkt und darüber hinaus begrenzt, also nicht beliebig oft abrufbar. Jedoch wäre ich bei Altersangaben immer vorsichtig. 18 Jahre ist schnell gesagt.
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| Zitat:
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| Tags: jugendschutz, webcam |
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