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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Ich habe per Internet einen Artikel per Nachnahme bestellt. Lieferung erfolgte per UPS und das Paket war original geschlossen und nicht beschädigt. Das Paket war an den Öffnungsmöglichkeiten sogar mit einem original Klebeband des Versenders verschlossen. Nun habe ich dieses Paket im Beisein eines Freundes geöffnet und habe festgestellt, das der mitbestellte Prozessor für DM 800,- nicht enthalten war. Auf dem Lieferschein war er abgehakt. Bei Nachfragen beim Versender, wollte dieser nicht davon wissen und sagte er habe den Prozessor beigefügt und er hafte nicht dafür und verwies auf Haftung des Bestellers bei Internetkauf. Interessante Masche um ne Menge Geld zu machen für "Nichts". Hat jemand ne Idee oder gar die ERFAHRUNG MIT SO EINEM NICHT ALLTÄGLICHEN PROBLEM ?????? DANKE |
| Tags: haftung, internetkauf |
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