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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige ich lese sonst nur mit, aber heute habe ich doch mal eine Frage: Mein Motorrad, das der Vorbesitzer neu gekauft hatte, hat nach kurzer Zeit einige Macken gehabt. Die Werkstatt hat nun rausgefunden, dass mit dem Motor etwas nicht stimmt: ca. 4fache Laufleistung, Nockenwelle falsch rum eingebaut, an der Elektrik rumgefuscht usw. Es sind Reparaturarbeiten im Wert von 1.200 Euro fällig. Nun ist ja mittels RahmenNr. und MotorNr. über das Werk herauszufinden, ob die beiden Teile zusammen gebaut wurden. Es stellte sich bei Anfrage aber heraus, dass das Motorrad ein Grau-Import ist und somit fühlt sich das Werk Deutschland nicht zuständig bzw. ist an einer weiteren Aufklärung nicht interessiert. Leider wurde - weil wir weitläufig Bekannte sind - kein Kaufvertrag gemacht... aber es gibt Zeugen. Kann ich den Vorbesitzer belangen, z.B. wegen arglistiger Täuschung? Für hilfreiche Antworten wäre ich total dankbar! Ciao --- Ann |
| Tags: drin, falscher, gekauft, motor, motorrad, privat |
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