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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 07.04.2008, 13:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.04.2008
Beiträge: 1
Standard Stornierung durch Shopbetreiber


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Hallo zusammen,

wenn man in einem Onlineshop eine Bestellung tätigt, diese aber vom Betreiber des Shops mit der Aussage storniert wird, dass der angezeigte Betrag nicht der richtige war, kann man dann auf die Lieferung zu den vereinbarten Konditionen bestehen?
Eine Bestellbestätigung wäre an der Stelle vom System automatisch erstellt und ist eingegangen.

Vielleicht weis ja hier jemand, wie es sich in so einem Fall verhält.

Vielen Dank schon mal,

Gruss An4k1n
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  #2 (permalink)  
Alt 07.04.2008, 15:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Stornierung durch Shopbetreiber

Möglicherweise ist der Rücktritt durch § 275 BGB gerechtfertigt (keine Pflicht zur Lieferung bei Unzumutbarkeit).
Allerdings ist zu prüfen, inwieweit der Betrag falsch war und was die Ursachen waren. Wichtig wäre auch das Verhalten des Shopbetreibers nach Erkennen des Fehlers zu beurteilen.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wird von der Rechtssprechung eine Diferenz von 10% zum tatsächlich gewollten Preis noch als verbindlich angesehen. Auch könnte die Pflicht zur Lieferung bestehen, wenn der Fehler nicht umgehend korrigiert wurde.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.04.2008, 16:44
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Stornierung durch Shopbetreiber

Kommt darauf an ob der Antrag des Bestellers durch den Verkäufer bereits angenommen wurde oder nicht. Eine automatische Bestätigung wäre keine Annahme, zumindest dann nicht, wenn diese ausschließlich den Eingang der Bestellung bestätigt und keine weiteren Inhalte wie Rechnung usw. enthält.

Liegt also keine Annahme vor, besteht auch kein Kaufvertrag, somit wäre der Shop-Betreiber auch zu nichts verpflichtet. Anders wäre es natürlich wenn eine Annahme ausdrücklich, also schriftlich oder durch Handeln (zuschicken der Ware oder Rechnungsstellung), erfolgt wäre. Dann könnte es wie aaky schon beschrieben hat der Fall sein.
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