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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 07.04.2008, 13:48
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Registriert seit: 07.04.2008
Beiträge: 7
Standard Geschäftliche EMail Zugriff bei Verbot von privaten Mails


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Macht ein Administrator sich strafbar, wenn er den Zugriff auf die EMails von einem Mitarbeiter einem anderen Mitarbeiter zur Verfügung stellt, wenn private EMails grundsätzlich verboten sind?
Hier geht es um die Frage, ob ein Administrator, der im Krankheitsfall eines Mitarbeiters, den Zugriff auf die Maildaten einem anderen Mitarbeiter geben darf.
Sprich: Ein Mitarbeiter ist krank geworden. Keiner der Kollegen hat Zugriff auf die Maildaten. Ein Kollege braucht eine Info, weil die nur an den, der krank geworden ist, gegangen ist.
Darf der Administrator diesem Kollegen dann den Zugriff auf die Maildatenbank geben, ohne die Zustimmung des ersten Kollegen, der krank geworden ist?

Vielen Dank für eure Hilfe.
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  #2 (permalink)  
Alt 07.04.2008, 15:23
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Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Geschäftliche EMail Zugriff bei Verbot von privaten Mails

Ich würde hier einen Eingriff in die Privatsphäre sehen, auch wenn persönliche Mails untersagt sind. Wer sagt denn, dass da nicht trotzdem welche sind. Im Interesse des Unternehmens könnte ein Zugriff jedoch gerechtfertigt sein.
Bevor ich als Verantwortlicher etwas falsch mache, würde ich professionelle Hilfe heranziehen (sprich: Anwalt, der sich damit besser auskennt). Wenn es wirklich im Interesse des Unternhemens ist, sollten die Kosten auch drin sein. Sonst ist es "nicht so wichtig"
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  #3 (permalink)  
Alt 08.04.2008, 08:10
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Registriert seit: 07.04.2008
Beiträge: 7
Unglücklich AW: Geschäftliche EMail Zugriff bei Verbot von privaten Mails

Natürlich, wenn es einen direkten Fall betreffen würde, sollte der Arbeitgeber einen Anwalt aufsuchen. Aber ich dachte, so ein Fall wäre von allgemeinem Interesse. Die Administratoren eines Netzwerkes befinden sich ja ständig mit einem Bein im Gefängnis. Und wenn ein allgemeiner Hinweis möglich wäre, wäre das für die vielen Administratoren doch sehr hilfreich.
Meist werden diese Entscheidungen ja oben gefällt und der Administrator soll mal machen. Aber ob so etwas überhaupt erlaubt ist, das fragt den Administrator dann keiner.
Erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, dann wird vom Arbeitgeber ein Anwalt beansprucht. Und dann passiert es, dass der Administrator einfach fristlos entlassen wird. "Er hätte es doch wissen müssen" heißt es dann einfach.
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  #4 (permalink)  
Alt 08.04.2008, 09:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Geschäftliche EMail Zugriff bei Verbot von privaten Mails

Auch wenn das nicht viel mit der Frage zu tun hat, hast du einige interessante Punkte angesprochen, auf die ich eingehen mal möchte.
Zitat:
Aber ich dachte, so ein Fall wäre von allgemeinem Interesse. ... Und wenn ein allgemeiner Hinweis möglich wäre, wäre das für die vielen Administratoren doch sehr hilfreich.
Das ist eben die Besonderheit am Recht: Recht ist immer einzelfalbezogen und muss alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigen. Relativ fest ist nur das geschriebene Recht (Gesetze). Aber auch das ändert sich ja bekanntermaßen. Somit kann es niemals ein "Das ist richtig", "Das ist falsch", "So sollte man es machen" oder "So darf man es nicht machen" geben. Und jeder der sich anmaßt, so etwas zu sagen, hat das Wesen des Rechts nicht erkannt. Und gibt dem Anderen gefährliche Tipps, die schnell nach hinten losgehen können. Und am Ende redet sich der Tippgeber mit "war doch nicht verbindlich" raus - warum das also nicht gleich am Anfang sagen.
Und solange es keine Grundsatzurteile gibt (die übrigens auch aus Einzelfällen resultieren und nicht weil der BGH gerade mal nichts zu tun hat), solange kann man auch nicht vergleichen. Bei dem von dir geschilderten Beispiel gibt es in der Rechtssprechung sicherlich Fälle wo mal so, mal so entschieden wurde - eben immer unter Berücksichtigung aller Umstände und Interessen.
Zitat:
Die Administratoren eines Netzwerkes befinden sich ja ständig mit einem Bein im Gefängnis
Nicht mehr als jeder andere auch.
Zitat:
Meist werden diese Entscheidungen ja oben gefällt und der Administrator soll mal machen. Aber ob so etwas überhaupt erlaubt ist, das fragt den Administrator dann keiner.
Muss auch keiner. Es ist die Aufgabe des Administrators, seinen Job richtig und nach bestem Wissen und Gewissen und ordentlich zu machen. Und dazu gehört (meiner Meinung nach) auch zu wissen, was erlaubt ist, was nicht, wo man sich absichern sollte. Ein Architekt kann sich auch nicht darauf berufen, dass der Bauherr dort, wo das Haus eingestürzt ist, keine Wand haben wollte, oder die Verkäuferin, die das grüne Fleisch verkauft hat, dass der Chef gesagt hat, alles muss raus ...
Jeder hat also im Rahmen seiner Aufgabe in der Gesellschaft (und nichts anderes ist ein Job) gerecht zu werden. Wer das nicht kann, sollte mit den Konsequenzen leben - oder sich eine Aufgabe suchen, der er besser gewachsen ist.
Zitat:
Erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, dann wird vom Arbeitgeber ein Anwalt beansprucht. Und dann passiert es, dass der Administrator einfach fristlos entlassen wird. "Er hätte es doch wissen müssen" heißt es dann einfach.
Er sollte es wissen - aber er hat ja auch Möglichkeiten.

Es gibt immer verschiedene Wege, ein Ziel zu erreichen. Der des geringsten Widerstandes ist nicht immer der Richtige. Nehmen wir mal das Beispiel:

Der AN ist krank. Solange er noch reden, hören, sich bewegen, seinen Account abrufen kann, könnte man ihn auffordern, die Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Chef kann dies sicherlich auch fordern, wenn ein AN krank wird und er seine Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllt hat. Solange es den Genesungsprozeß nicht verhindert.
Auch sollte sich der Chef in diesem Fall mal überlegen, ob nicht ein vernünftiges Backup-System für die Aufgabenverteilung angebracht wäre (z.B. Verteilerlisten und nicht einzelne Mail Accounts). Und hier kann auch der Administrator etwas machen - wenn der Chef nicht selbst drauf kommt, das vielleicht mal vorzuschlagen.

Der Chef fordert es nachdrücklich vom Administrator. Warum weist dieser nicht (höflich und wie es sich unter Menschen sowie AN/AG gehört) darauf hin, dass hierbei durch seine Arbeit ein Recht verletzt werden könnte. Das macht man natürlich nicht in der Kantine am Mittagstisch, sondern nachweislich mit Abteilungsleiter und Vorstand CC per Mail. Dann soll mal jemand sagen "er hätte es doch wissen müssen". Er kann nämlich nachweisen, dass er es wusste. Und spätestens in diesem Fall hätte der Administrator eindeutig die besseren Karten, es wäre kein Verstoß gegen seine Arbeitspflichten (im Gegenteil), und einer möglichen Kündigung könnte ein Admin gelassen entgegensehen. Natürlich muss man sich so verhalten, wie es sich gehört, und nicht polternd in andere Zimmer rennen.

Und im Endeffekt interessiert den Chef nur die Information. Wie er an die kommt, ist doch meistens egal. Also bleibt einem Admin immer Spielraum - neben den beiden genannten Möglichkeiten gibt es garantiert noch mehr.

An deiner Bemerkung ist mir aber noch ein Punkt aufgefallen: Der Admin wird hier so dargestellt, als wäre er ein Duckmäuser, ein "Nicker", jemand der alles machen müsste (und tut), was ihm gesagt wird.
Aus meiner Sicht spielt aber gerade Kreativität, Standhaftigkeit, Wissen und Individualität eine große Rolle im Job. Wer über Aufgaben, die er bekommt, "jammert", wird sie nicht gut erfüllen (und dabei vielleicht auch gegen Recht verstoßen), wer sie initiativreich, kreativ, bewusst, einfach und im Rahmen seiner Möglichkeiten und seines Wissens erfüllt, wird vielleicht nicht belohnt, aber normalerweise auch nicht bestraft.

Sorry, wenn ich etwas vom Thema abgeschweift bin - aber ein paar Tipps, wie man in dem Beispiel vorgehen sollte, sind ja auch drin.
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  #5 (permalink)  
Alt 08.04.2008, 13:57
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Registriert seit: 07.04.2008
Beiträge: 7
Standard AW: Geschäftliche EMail Zugriff bei Verbot von privaten Mails

Vielen Dank für eine so ausführliche Antwort.

Das der Arbeitgeber eben organisatorische Maßnahmen treffen sollte, um einen solchen K-Fall vorher abzudecken ohne die Administratoren zu behelligen ist auch klar. Aber man kann den Mitarbeiter doch nicht zwingen den Zugriff auf die Mails zu geben? Wenn der Mitarbeiter nicht will, kann auch der Arbeitgeber nichts dagegen unternehmen. Auch wenn private Mails grundsätzlich verboten sind.

Zu der Kreativität des Administrators:
Natürlich kann der betreffende Mitarbeiter auch zu Hause, oder im Krankenhaus oder in der Kur angefragt werden.
Natürlich kann auch ein schriftliches Einverständnis über diese Hintertür eingeholt werden.
Der Kreativität in dieser Richtung sind keine Grenzen gesetzt.
Aber alles muß schriftlich erfolgen. Sonst gerät man ja später wieder in Erklärungsnöte.

Wenn aber der Arbeitgeber den Administrator einfach unter Druck setzt und sagt und du machst..... Ich (der Arbeitgeber) berufe mich auf das Direktionsrecht. Und du hast das zu machen.
Dann wird es etwas eng. Und dann sind der Kreativität doch sehr enge Grenzen gesetzt.

Was zur Gesetzgebung immer wohl zu sagen ist: Alles ist relativ. Sogar die "eindeutigen" Gesetze werden ausgelegt. Letzt endlich entscheidet später ein Richter, wenn es zu Problemen kommt. Und wie der entscheidet, kann hier keiner sagen.

Grundsätzlich bin ich auch der Meinung, dass das ein Eingriff in die Privatsphäre ist. Das ist ja der Grund, weswegen ich mich vorher darüber informieren möchte.

Geändert von Mammut (08.04.2008 um 14:03 Uhr).
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