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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Wenn A was bei eBay verkauft ( Rückgabe und Garantie ausgeschlossen) und der Käufer B bezahlt, bekommt die Ware von A zugeschickt. Der Käufer ist mit der Ware nicht einverstanden und schickt sie wieder an den Verkäufer zurück. Ohne das der Verkäufer einverstanden ist und war!!!! Frage: " Was kann der Verkäufer jetzt machen???" Der Verkäufer will die Ware auch nicht mehr zurücknehmen, da der Grund den der Käufer angibt nicht zu verstehen ist. Danke für die Antworten |
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| Der Käufer hat, neben der Pflicht zu bezahlen, auch die Pflicht die Ware abzunehmen. Tut er das nicht, kann der Verkäufer den Käufer dazu verpflichten, anmahnen, einklagen ... Die Frage ist nur, was unter Zitat:
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Vorgehensweise des Käufers wenn Ware nicht kommt | retakal | Onlineauktionen | 5 | 28.10.2008 21:37 |
| Rückgabe von Maßanfertigung | Silina | E-Commerce | 5 | 23.05.2008 13:17 |
| Lieferadresse Bringschuld des Käufers? | Jeanne | Onlineauktionen | 1 | 27.03.2008 18:44 |
| Datenkabel Rückgabe | Anonymous | Strafrecht & Internet | 0 | 29.06.2005 14:52 |
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