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  #1 (permalink)  
Alt 08.04.2008, 13:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.04.2008
Beiträge: 1
Standard Urheberrecht bei AGBs??


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Hallo ins Forum,

gibt es Urherrecht auf AGBs?

Wie kann bewiesen werden, daß die AGBs dem Urherber gehören bzw. er sie entworfen hat?

Gibt es schon Urteile?

Vielen Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 08.04.2008, 14:23
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.228
Standard AW: Urheberrecht bei AGBs??

Ich würde jetzt nicht sagen das es unbedingt ein Urheberrecht darauf gibt, aber es wiederum auch nicht ausschließen. Auch könnten wettbewerbsrechtliche Folgen bestehen.

Da aber der Anwalt der Ersteller der AGBs ist, ist dieser natürlich auch Urheber und könnte entsprechende Rechte haben. Es kommt hierbei aber natürlich auch auf den Einzelfall an. Sind die AGBs mehr oder weniger Standard, wäre die indiv. geistige Leistung aus meiner Sicht nicht gegeben, aber ein Leistungsschutzrecht wäre evtl. noch möglich. Sind es aber besonders ausformulierte und auf einen bestimmten Zweck hin ausgerichtete AGB, könnte der tätige Anwalt durchaus ein Urheberrecht geltend machen, da eine individuelle geistige Leistung bejaht werden könnte. Es kommt hier eben auf den Einzelfall an und auf den genauen Inhalt der AGB.

In erster Linie würde ich den finanziellen Aufwand sehen. Denn die Erstellung von AGBs durch einen Anwalt ist ja nicht gerade kostenlos, besonders dann nicht, wenn diese personalisiert sind.

Schließlich ist es sicherlich nicht "gerecht" AGBs einfach zu kopieren, wenn A zu einem Anwalt geht, sich eine AGB erstellen lässt, dafür Geld bezahlt und B diese dann einfach mit Copy&Paste für sich verwendet, um einen finanziellen Aufwand zu sparen. Selbst wenn er selbst noch etwas daran rumfriemelt, wäre es am Ende nur eine Bearbeitung, diese bedarf auch der Zustimmung, wenn ein Urheberrecht zu bejahen wäre.

Grundsätzlich sollte man aber die Finger von fremden AGBs lassen, schon überhaupt nicht selbst daran rumdoktern, wenn man nicht wirklich genau weiß was man tut. Schließlich könnten diese ggf. nicht auf die eigene Seite/Geschäft anwendbar oder gar wirkungslos sein. Evtl. werden auch unzulässige Klauseln übernommen, aufgrund dieser man abgemahnt werden könnte.

Zum Beweisen, das kann man sicherlich indem man die Texte einfach vergleicht oder ggf. einen "weiß auf weiß" Text hat der unauffällig mitkopiert wurde, vielleicht auch am Stil des Textes usw.. Möglichkeiten gibt es da sicherlich genug.

Urteile dazu sind mir aber nicht bekannt.
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