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| Anzeige ich bin auf dieses Forum gestoßen und hätte als juristischer Nicht-Experte gerne Aufklärung bei einem Sachverhalt der mich interessiert, da man Gesetze oft missverstehen kann. FALL Angenommen Verbraucher V bestellt beim großen Onlinehändler O einen Fernseher zum privaten Gebrauch. Bei der Bestellung gibt es optional die Möglichkeit einer zusätzlichen Versandversicherung (normal nur bis 750€ versichert), die der V nicht wählt. Nach V's Meinung liegt ein Verbrauchsgüterkauf (nach §§ 474 ff. BGB) vor, bei dem der O für den Transport bis zu seiner Haustür das alleinige Risiko trägt. Eine mögliche Versicherung ist somit allein Angelegenheit des O. Direkt nach Eingang der Bestellbestätigung überweist der V die fällige Summe per Vorkasse. Kurz nach Eingang der Bestellbestätigung wird der V durch O per Mail nochmals auf die Möglichkeit der Versandversicherung aufmerksam gemacht, welche er weiterhin aus oben genanntem Grund für nicht nötig hält. Daraufhin möchte der O von dem V eine unterschriebene Abtretungserklärung, mit der der V auf alle Ersatzsatzleistungen für Transportschäden (auch verdeckte) gegen die Firma des O und den Lieferanten verzichtet. V hält solch eine Abmachung für ungültig, da es sich seiner Meinung nach hier um zwingendes Recht handelt, welches auch nicht individualvertraglich zum Nachteil des Verbrauchers geändert werden kann (§ 475 BGB). Des Weiteren weigert sich der V dieses Formular zu unterschreiben und fordert von O nach Eingang des Geldes den Versand des Fernsehers. Darauf hin teilt der O dem V telefonisch mit, dass noch kein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist, storniert und überweist das Geld zurück. Fragen: 1. Liegt Verbrauchsgüterkauf vor? Dazu müsste doch ein Kaufvertrag bestehen. Zu welchem Zeitpunkt genau wird beim Onlinekauf der Kaufvertrag eingegangen? 2. Kann der O durch eine Abtretungserklärung das Risiko für Schäden/Untergang auf V übertragen? Gibt es überhaupt eine Möglichkeit der Risikovermeidung (außer Versandversicherung) für O? 3. Handelt der O allein durch das Angebot der Versandversicherung rechts-/wettbewerbswidrig? Wie ist das Verhalten des O zu beurteilen (entweder Versandversicherung oder Abtretungserklärung oder kein Kaufvertrag)? |
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| Zitat:
Somit wäre kein KV aus meiner Sicht zustandegekommen, da die Annahme durch O fehlt. Was den versicherten Versand angeht, so könnte meiner Meinung dies rechtswidrig sein, da der Unternehmer im Versandhandel mit einem Verbraucher sowieso das Risiko trägt. § 474 Abs. 2 BGB So sah jedenfalls das LG Hamburg eine Wettbewerbswidrigkeit im Bezug auf Werbung mit "versicherten Versand" Beschluss v. 6.11.2007 (Az. 315 O 888/07). LG Nürnberg (Az.: 7 O 7325/05 nicht rechtskräftig(?)) sah eine ungerechtfertigte Benachteiligung des Verbrauchers, LG Saarbrücken 15.9.2006 (7 I O 94/06) Zitat:
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| OK. Angenommen ausschließlich in der Betreffzeile der Mail an den V würde eine Rechnungsnummer stehen. Logischerweise müßte es dann wohl beim O eine Rechnung dazu gegeben haben. Das sollte doch als Annahme das Kaufvertrages eigentlich genügen. Oder bestünde da eine Möglichkeit seitens des O dies zu widerlegen (Irrtum etc.)? |
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