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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige ich hatte grade eine Diskussion mit einem Kollegen über die folgende Situation: Ein Stromanbieter bietet, was heutzutage ja vermehrt vorkommt, eine Online-Ablesung der Zählerstände an. Dafür geht man also als Stromverbraucher auf die Webseite des Anbieters, trägt dort seine Daten Kundennr, Zählernr. und vor allem den Zählerstand ein. Mein Kollege meinte nun der Stromanbieter dürfe dann nicht die IP des Kunden speichern, da diese ja mit Personendaten verknüpft werden könne und das laut Datenschutzgesetz verboten wäre. Mir dagegen kam das ziemlich albern vor, die Daten sind ja eh schon personenbezogen, dazu werden sie nur gespeichert wenn der Kunde das benutzt. Wer hat nun recht? Lieben Gruß, Sam |
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| Wenn darüber informiert wird, dass die Daten gespeichert werden, darf er das. Und da persönliche Daten gesammelt werden, wird mit Sicherheit auch darauf hingewiesen, was mit den Daten passiert. Und da sind bestimmt auch solche Daten wie die IP einbezogen. Kurz: Wenn darüber informiert, dass die IP gespeichert wird, ist es zulässig. |
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| Hätte mich auch gewundert - mein Kollege bestand drauf dass doch auch der BMJ erfolgreich verklagt wurde weil man dort die IP mit benutzerbezogenen Daten in Verbindung bringen kann, und bei so einer Eingabe würde man die ja schliesslich in Bezug zueinander bringen. Vielen Dank für die schnelle Antwort, Sam |
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| Beim BMJ gab es aber auch keinen wirklichen Grund, außer vielleicht statistische. Bei einem Stromanbieter könnte es aber durchaus einen praktischen Grund haben, wie z.B. zu Beweiszwecken, wenn beispielsweise falsch abgebucht oder abgelesen wurde oder andere rechtliche Probleme auftreten bezüglich der Online-Abfrage. Hier würde eine IP durchaus Sinn machen und deshalb eine Speicherung rechtfertigen, schon aus Sicherheitsgründen. Wenn der Betreiber darüber auch aufklärt, sehe ich da auch keine Probleme.
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| Tags: ipadresse, zaehlerablesung |
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