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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 09.04.2008, 18:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 4
Standard Urteil aufgrund einer Leistungbeschreibung?


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Habe eben in einem anderen Forum ein etwas kurioses Urteil gelesen.

Einem User wird die Nutzung eines Portals vorgeworfen, der User bestreitet dies und geht durch die Mahninstanzen bis vors Gericht.

Vor Gericht belegt die Firma den Login durch eine schriftliche Leistungsbeschreibung des Programmieres, in der ein Login ohne Bestätigung der AGB / Kosten / Nutzungsbedingungen ausgeschlossen wird. Die Firma legt IP-Daten vor und behauptet, somit den Login des Nutzers registriert zu haben.

Der User bestreitet, sich eingeloggt zu haben und überhaupt in einer Form in Kontakt mit der Plattform zu stehen.

Der User wird verurteilt und muss die Kosten zahlen. Es wurde kein Datenabgleich mit dem Internetprovider durchgeführt, um das ganze zu überprüfen.

##

Habe ich irgendetwas passiert? Ich bin immer davon ausgegangen, das einseitige Beweise des Klägers (zB Logininformationen, IP-Adresse oder ähnliches) nicht gesetzlich wirksam sind, da es zu leicht zu verändern ist zum eigenen Vorteil? Hätte der User nicht das Recht auf Datenabgleich mit dem Provider? "Im Zweifel für den Angeklagten" scheint in diesem Fall auch nicht gezogen zu haben.

Oder verstehe ich es falsch? Habe leider nicht mehr Infos zu dem Fall.

Es könnte sich doch jeder dort angemeldet mit den persönlichen Daten des Users und diesen somit als "Opfer" einen auswischen.

(Ich habe ein ähnliches Problem).

Hab auf einigen Plattformen mitgelesen und dort steht eigentlich überall, das ein Datenabgleich mit dem Provider für die Beweisführung ein MUSS ist. Im oben beschriebenen Fall ist allerdings die Speicherfrist des Providers abgelaufen, das ganze ist schon ein Jahr her. Kann hier so etwas dann übergangen werden und sich nur auf Beweise des Klägers konzentriert werden?

Geändert von julia1 (09.04.2008 um 18:44 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 09.04.2008, 20:25
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Urteil aufgrund einer Leistungserklärung?

Hier wären schon ein paar mehr Infos erforderlich, um das beurteilen zu können. Ich vermute mal stark, hier wurden wesentliche Fakten weggelassen (um es bewußt "unheimlicher" erscheinen zu lassen).
Ansonsten gilt im Recht:

a) Strafrecht: Alles was vorgeworfen wird, muss bewiesen werden. Hier werden alle Punkte betrachtet und mögliche Gegenfakten betrachtet. Im Zweifel wird zugunsten des Angeklagten entschieden.

b) Zivilrecht (dem würde ich das Beispiel zurechnen): Es wird nur das berücksichtigt, was die Parteien anbringen - also durchaus nur die Beweise, die vorgebracht werden.

Es hätte also in dem Beispiel gereicht, wenn der Beklagte verneint hätte, dass die IP zu diesem Zeitpunkt von ihm benutzt wurde. Dann hätte die andere Partei das beweisen müssen. Also entweder hatte der Verurteilte einen schlechten oder gar keinen Anwalt, oder es fehlen wesentliche Informationen zum Sachverhalt.
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