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  #6 (permalink)  
Alt 10.04.2008, 19:23
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Radiomitschnitte von mehrteiligen Lesungen

Zitat:
Von meinem Gefühl würde ich sagen, daß eine Einzelfolge kein sinnvolles eigenständiges Werk darstellt.
Naja, auf das "Gefühl" sollte man sich im Recht eher nicht verlassen, das liegt oftmals auch falsch. Ich sehe das z.B. anders, da auch ein einzelnes Kapitel eines Buches urheberrechtlichen Schutz genießen kann, da es ja auch selbständig sein kann und auch eine individuelle geistige Leistung darstellt. Fraglich ist auch ob der Vorleser evtl. ein Miturheberrecht hat, in der Form, wie er es vorließt... Betonung/Stimmlage etc.

Aber das Mitschneiden für private Zwecke ist sowieso erlaubt, besonders dann, wenn es aus dem Radio erfolgt.

Zitat:
Hmmm, das finde ich jetzt komisch. Ein passwortgeschützter Bereich ist doch nicht öffentlich, oder? Wenn man seinem Freund die Kassette mit der Folge unter einen Baumstumpf legen würde und nur ihm sagt wie er drankommt, hat das doch den gleichen Charme... Es liegt zwar im öffentlichen Raum aber der Zugriff ist nicht öffentlich und das macht doch die Öffentlichkeit aus? Ansonsten ist ja jede Brieftasche öffentlich, da man sie durch öffentlichen Raum trägt?
Der Vergleich hinkt. Grundsätzlich kann man sagen, das was im Internet ist, öffentilch ist. Denn auch ein durch Passwort geschützter Bereich eines Forums kann öffentlich sein, wenn auch nur für einen eingegrenzten Bereich. Es heißt ja nicht das die Personen die hier Zugriff haben, sich auf privater Ebene kennen. Auch ist die Datei für Dritte auch auf anderen Wege zugänglich, nämlich dann, wenn nur der Link zur Datei im geschützten Bereich eingestellt wird, aber die Datei selbst in einem ungeschützten Bereich eines Servers liegt. Google oder auf MP3s spezialisierte Suchdienste finden eben solche Dateien.
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  #7 (permalink)  
Alt 11.04.2008, 00:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.04.2008
Beiträge: 5
Standard AW: Radiomitschnitte von mehrteiligen Lesungen

Mich würde noch interessieren ob zur Bewertung des Sachverhaltes die Tatsache beiträgt, daß das Werk zu großen Teilen von dem Empfänger schon legal mitgeschnitten wurde? Er also grundsätzlich ein legaler Besitzer des Gesamtwerkes wäre, wenn technische Probleme es nicht verhindert hätten. Gibt es irgendeine Regelung, die diesem Umstand Rechnung trägt?
Es geht dabei auch um die Quantität der technischen Probleme. Wenn er versucht hat 20 Folgen einer Lesung mitzuschneiden und nur eine geklappt hat, dann ist das natürlich anders zu bewerten als wenn er 19 Folgen legal und perfekt im Radio mitgeschnitten hat und nur eine Folge aufgrund von was auch immer nicht geklappt hat.
Ich, als Rechts-Laie, kann ja immer nur versuchen einen Umstand nach meinem Rechtsempfinden zu beurteilen. es ist aber natürlich sehr interessant wie Andere sowas bewerten...
Viele Grüße
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  #8 (permalink)  
Alt 11.04.2008, 10:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Radiomitschnitte von mehrteiligen Lesungen

Zitat:
Mich würde noch interessieren ob zur Bewertung des Sachverhaltes die Tatsache beiträgt, daß das Werk zu großen Teilen von dem Empfänger schon legal mitgeschnitten wurde?
Warum sollte es? das Mitschneiden ist eine rein private Angelegenheit, die die Gesellschaft (und damit die Gesetze) nicht im Geringsten interessiert.
Zitat:
Er also grundsätzlich ein legaler Besitzer des Gesamtwerkes wäre, wenn technische Probleme es nicht verhindert hätten.
Sorry, aber warum sollte sich das Gesetz um deine technischen Probleme kümmern? Nur weil du vergessen hast, eine Batterie in dein Diktiergerät einzulegen, gibt dir kein Gesetz das Recht, dagegen zu verstoßen.
Zitat:
Es geht dabei auch um die Quantität der technischen Probleme.
Geht es nicht im geringsten. Gesetze stellen allgmeine Regeln auf. Sie decken nbicht jeden Fall ab - und deswegen interessiert die Quantität nicht im Geringsten.
Zitat:
Ich, als Rechts-Laie, kann ja immer nur versuchen einen Umstand nach meinem Rechtsempfinden zu beurteilen.
Das ist meiner Meinung nach kein Rechtsempfinden, das ist der Versuch der Rechtsbeugung. Denn das Gesetz ist klar - ob es dem Einzelnen passt oder nicht spielt hierbei keine Rolle. Du versuchst jetzt einfach, irgendeine "Ausrede" zu finden, um das Gesetz (was dir offensichtlich bekannt ist) zu umgehen.
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  #9 (permalink)  
Alt 11.04.2008, 10:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.04.2008
Beiträge: 5
Standard AW: Radiomitschnitte von mehrteiligen Lesungen

Hm... brrrrr.... Ich versuche nur einen, zumindest für mich, nicht klaren Sachverhalt darzulegen. Du brauchst mich deswegen nicht gleich auspeitschen... Wenn Dir das alles sonneklar ist, schön für Dich.
Ich dachte, daß dieses Forum genau für solche Fragen eingerichtet ist oder irre ich mich?
Meine Frage zielt einfach darauf ab ob es gleich zu bewerten ist ob man eine komplette Lesung einfach öffentlich zum Download anbietet oder ob man einen kleinen Teil einer Lesung einem Freund, der den Rest selbst legal aufgenommen hat zur Verfügung stellt. Das hat für mich, sorry für mein Laienempfinden, eine deutlich andere Qualität...
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  #10 (permalink)  
Alt 11.04.2008, 11:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Radiomitschnitte von mehrteiligen Lesungen

Ich hab dich nicht ausgepeitscht - ich hab nur versucht etwas klar zu machen: Die Antwort hast du schon in den Beiträgen bekommen, nur den Versuch, mit dem Argument "aus technischen Schwierigkeiten" die Antwort zu "negieren" fand ich etwas seltsam (ich formulier es jetzt mal vorsichtig, bevor das wieder in den falschen Hals kommt )

Und du hattest ja selbst dein Rechtsempfinden angesprochen und die Ebene des definierten Rechts verlassen - so habe ich neben der rechtlichen Grundlage eben auch mein Empfinden mit einfliessen lassen Es kommt aber auch mit darauf an, wie man die Antworten liest
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