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Von meinem Gefühl würde ich sagen, daß eine Einzelfolge kein sinnvolles eigenständiges Werk darstellt.
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Naja, auf das "Gefühl" sollte man sich im Recht eher nicht verlassen, das liegt oftmals auch falsch. Ich sehe das z.B. anders, da auch ein einzelnes Kapitel eines Buches urheberrechtlichen Schutz genießen kann, da es ja auch selbständig sein kann und auch eine individuelle geistige Leistung darstellt. Fraglich ist auch ob der Vorleser evtl. ein Miturheberrecht hat, in der Form, wie er es vorließt... Betonung/Stimmlage etc.
Aber das Mitschneiden für private Zwecke ist sowieso erlaubt, besonders dann, wenn es aus dem Radio erfolgt.
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Hmmm, das finde ich jetzt komisch. Ein passwortgeschützter Bereich ist doch nicht öffentlich, oder? Wenn man seinem Freund die Kassette mit der Folge unter einen Baumstumpf legen würde und nur ihm sagt wie er drankommt, hat das doch den gleichen Charme... Es liegt zwar im öffentlichen Raum aber der Zugriff ist nicht öffentlich und das macht doch die Öffentlichkeit aus? Ansonsten ist ja jede Brieftasche öffentlich, da man sie durch öffentlichen Raum trägt?
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Der Vergleich hinkt. Grundsätzlich kann man sagen, das was im Internet ist, öffentilch ist. Denn auch ein durch Passwort geschützter Bereich eines Forums kann öffentlich sein, wenn auch nur für einen eingegrenzten Bereich. Es heißt ja nicht das die Personen die hier Zugriff haben, sich auf privater Ebene kennen. Auch ist die Datei für Dritte auch auf anderen Wege zugänglich, nämlich dann, wenn nur der Link zur Datei im geschützten Bereich eingestellt wird, aber die Datei selbst in einem ungeschützten Bereich eines Servers liegt. Google oder auf MP3s spezialisierte Suchdienste finden eben solche Dateien.