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| Recht - MP3 & Tauschbörsen Im Forum Tauschbörsen, Filesharing und MP3 können Sie aktuelle Entwicklungen und Fragen zum Thema Emule, Kazzaa, Bittorrent, Rapidshare, MP3, Filme, Videos, Napster, Urheberrechtsverletzung durch Musikdateien diskutieren. Lesen Sie auch die eRecht24 News zum Filesharing und Tauschbörsen. |
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| Anzeige hiermal eine interessante Frage: Radiosendungen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten via Streamingrecorder mitzuschneiden ist ja zum privaten Gebrauch völlig legal (Stichwort Privatkopie von legalen Radioinhalten, wovon ich bei deiesen Sendern jetzt mal ausgehe) Wie steht es mit Mitschnitten von vielteiligen Lesungen? Dürfen einzelne Folgen zwischen Freunden weitergegeben werden wenn mal eine Aufnahme einer Folge aus was für technischen oder menschlichen Problemen nicht geklappt hat? Sprich, wenn man die meisten Teile selbst legal mitgeschnitten hat, darf man seinen Nachbarn nach der Folge 13 vom Vortag fragen und viel wichtiger dürfte er sie einem geben? Wie gesagt, die Folge würde nicht öffentlich über irgendwelche Tauschbörsen laufen und die Lesung würde nie zusammenhängend als Gesamtwerk weitergegeben... Rein privat unter Freunden, quasi als Redundanzlösung gegen die Unbillen der Technik... Fragen über Fragen.... Viele Grüße Gurki |
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| Im privaten Kreis kann eine Privatkopie durchaus weitergegeben werden. Man sollte sich nur immer überlegen, an wen. Bevor man es dann doch "ganz plötzlich" irgendwo im Internet wiederfindet Mal zum Nachdenken: Urheberrecht ist Antragsrecht. Heißt, der Urheber muss sein Recht durchsetzen. Wenn er aber nie erfahren kann, dass sein Recht verletzt wird ... |
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| Ja, das ist klar. Es geht mir aber eher um die Bewertung ob es legal ist oder nicht. Nicht ob es der Urheberrechtsinhaber nie erfährt... ;-) Die Fragen die sich stellen sind doch: - Ist ein Teil einer Lesung (sagen wir 10%) ein eigenständiges Werk? - ist die Weitergabe eines Teiles im Freundeskreis im Recht auf Privatkopie enthalten (wie es sich in diesem speziellen Fall darstellt) wenn die Erstellung und der Besitz legal war und ist. - Gibt es dazu irgendeine klare Aussage, da der Fall ja doch in sehr engen Grenzen verläuft. Und wo sind die genauen Grenzen, sprich was sollte auf jeden Fall vermieden werden um die Legalität zu wahren (keine Weitergabe des Gesamtwerkes, kein öffentlicher Zugriff auf die Dateien usw....) Gruß Gurki |
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Frage ist jetzt was es für eine "Lesung" ist, von einem Buch? Dann würde ich es durchaus sehen, denn auch Teile eines Buches sind geschützt, egal ob sie auf Papier liegen oder öffentlich vorgelesen werden. Zitat:
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Zitat:
Geändert von gurki (10.04.2008 um 01:00 Uhr). |
| Tags: mitschnitt, privatkopie, radio, streaming, viele teile |
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