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Recht - MP3 & Tauschbörsen Im Forum Tauschbörsen, Filesharing und MP3 können Sie aktuelle Entwicklungen und Fragen zum Thema Emule, Kazzaa, Bittorrent, Rapidshare, MP3, Filme, Videos, Napster, Urheberrechtsverletzung durch Musikdateien diskutieren. Lesen Sie auch die eRecht24 News zum Filesharing und Tauschbörsen.

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  #1 (permalink)  
Alt 09.04.2008, 23:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.04.2008
Beiträge: 5
Standard Radiomitschnitte von mehrteiligen Lesungen


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Hallo,
hiermal eine interessante Frage:
Radiosendungen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten via Streamingrecorder mitzuschneiden ist ja zum privaten Gebrauch völlig legal (Stichwort Privatkopie von legalen Radioinhalten, wovon ich bei deiesen Sendern jetzt mal ausgehe)
Wie steht es mit Mitschnitten von vielteiligen Lesungen? Dürfen einzelne Folgen zwischen Freunden weitergegeben werden wenn mal eine Aufnahme einer Folge aus was für technischen oder menschlichen Problemen nicht geklappt hat? Sprich, wenn man die meisten Teile selbst legal mitgeschnitten hat, darf man seinen Nachbarn nach der Folge 13 vom Vortag fragen und viel wichtiger dürfte er sie einem geben?
Wie gesagt, die Folge würde nicht öffentlich über irgendwelche Tauschbörsen laufen und die Lesung würde nie zusammenhängend als Gesamtwerk weitergegeben... Rein privat unter Freunden, quasi als Redundanzlösung gegen die Unbillen der Technik...
Fragen über Fragen....
Viele Grüße
Gurki
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  #2 (permalink)  
Alt 09.04.2008, 23:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Radiomitschnitte von mehrteiligen Lesungen

Im privaten Kreis kann eine Privatkopie durchaus weitergegeben werden. Man sollte sich nur immer überlegen, an wen. Bevor man es dann doch "ganz plötzlich" irgendwo im Internet wiederfindet
Mal zum Nachdenken: Urheberrecht ist Antragsrecht. Heißt, der Urheber muss sein Recht durchsetzen. Wenn er aber nie erfahren kann, dass sein Recht verletzt wird ...
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  #3 (permalink)  
Alt 10.04.2008, 00:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.04.2008
Beiträge: 5
Standard AW: Radiomitschnitte von mehrteiligen Lesungen

Ja, das ist klar. Es geht mir aber eher um die Bewertung ob es legal ist oder nicht. Nicht ob es der Urheberrechtsinhaber nie erfährt... ;-) Die Fragen die sich stellen sind doch:
- Ist ein Teil einer Lesung (sagen wir 10%) ein eigenständiges Werk?
- ist die Weitergabe eines Teiles im Freundeskreis im Recht auf Privatkopie enthalten (wie es sich in diesem speziellen Fall darstellt) wenn die Erstellung und der Besitz legal war und ist.
- Gibt es dazu irgendeine klare Aussage, da der Fall ja doch in sehr engen Grenzen verläuft.
Und wo sind die genauen Grenzen, sprich was sollte auf jeden Fall vermieden werden um die Legalität zu wahren (keine Weitergabe des Gesamtwerkes, kein öffentlicher Zugriff auf die Dateien usw....)
Gruß
Gurki
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  #4 (permalink)  
Alt 10.04.2008, 00:19
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Radiomitschnitte von mehrteiligen Lesungen

Zitat:
- Ist ein Teil einer Lesung (sagen wir 10%) ein eigenständiges Werk?
Jaein, es kommt darauf an ob es als solches gesehen werden kann und ist deshalb von der Art des Inhaltes abhängig. 10% von einem Konzertmitschnitt können aus meiner Sicht durchaus ein Urheberrecht haben, wohingegen 10% von einem Interview eher mau wären.
Frage ist jetzt was es für eine "Lesung" ist, von einem Buch? Dann würde ich es durchaus sehen, denn auch Teile eines Buches sind geschützt, egal ob sie auf Papier liegen oder öffentlich vorgelesen werden.

Zitat:
- ist die Weitergabe eines Teiles im Freundeskreis im Recht auf Privatkopie enthalten (wie es sich in diesem speziellen Fall darstellt) wenn die Erstellung und der Besitz legal war und ist.
Im höchst privaten Kreis ja, wobei aber Freund nicht gleich Freund ist und es auch auf die Art ankommt. Stelle ich es online, sei es auch in einem passwortgeschützten bereich, ist dies öffentlich und nicht erlaubt.

Zitat:
- Gibt es dazu irgendeine klare Aussage, da der Fall ja doch in sehr engen Grenzen verläuft.
Und wo sind die genauen Grenzen, sprich was sollte auf jeden Fall vermieden werden um die Legalität zu wahren (keine Weitergabe des Gesamtwerkes, kein öffentlicher Zugriff auf die Dateien usw....)
Siehe oben. Es ist auch die Rede das eine Privatkopie 3 oder 7 mal weitergegeben werden darf, wobei ich dies eher willkürlich finde und sich die Meinungen meines Wissens darüber auch nicht einig sin.
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  #5 (permalink)  
Alt 10.04.2008, 00:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.04.2008
Beiträge: 5
Standard AW: Radiomitschnitte von mehrteiligen Lesungen

Zitat:
Frage ist jetzt was es für eine "Lesung" ist, von einem Buch? Dann würde ich es durchaus sehen, denn auch Teile eines Buches sind geschützt, egal ob sie auf Papier liegen oder öffentlich vorgelesen werden.
Eben typische Lesungen von Klassiker und auch aktuellen Büchern. Da diese meist zu lang sind werden die Lesungen in 20min-Happen unterteilt und in vielen Teilen gesendet... Unter 1o Folgen geht da meistens nix. manchmal sind es aber auch 50 Folgen, was das Mitschneiden erschwert... Einzelne Folgen sind, da sie ja meist nicht inhaltlich sondern einfach zeitlich geschnitten sind, ziemlich aussagelos... Von meinem Gefühl würde ich sagen, daß eine Einzelfolge kein sinnvolles eigenständiges Werk darstellt. Es sind ja nicht wie bei Fersehserien abgeschlossene Geschichten sondern eher wie ein Zeitungsfortsetzungsroman einfach täglich 'ne halbe Seite. Aber auch wenn die Lesungsfolge als eigenständiges Werk durchgeht ist die Aufnahme und die Weitergabe an den Nachbarn möglich?


Zitat:
Im höchst privaten Kreis ja, wobei aber Freund nicht gleich Freund ist und es auch auf die Art ankommt. Stelle ich es online, sei es auch in einem passwortgeschützten bereich, ist dies öffentlich und nicht erlaubt.
Hmmm, das finde ich jetzt komisch. Ein passwortgeschützter Bereich ist doch nicht öffentlich, oder? Wenn man seinem Freund die Kassette mit der Folge unter einen Baumstumpf legen würde und nur ihm sagt wie er drankommt, hat das doch den gleichen Charme... Es liegt zwar im öffentlichen Raum aber der Zugriff ist nicht öffentlich und das macht doch die Öffentlichkeit aus? Ansonsten ist ja jede Brieftasche öffentlich, da man sie durch öffentlichen Raum trägt?

Zitat:
Siehe oben. Es ist auch die Rede das eine Privatkopie 3 oder 7 mal weitergegeben werden darf, wobei ich dies eher willkürlich finde und sich die Meinungen meines Wissens darüber auch nicht einig sind.
Jap, das ist wohl einfach so eine virtuelle Anzahl um irgendwas mal festgelegt zu haben. Ist aber im speziellen Fall ja nicht relevant, da es ja nur um eine direkte Weitergabe geht.

Geändert von gurki (10.04.2008 um 01:00 Uhr).
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