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  #1 (permalink)  
Alt 10.04.2008, 19:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.04.2008
Beiträge: 2
Standard Wer hält die Rechte an einer Internetseite


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Hallo,

A hat ein Internetportal ins Leben gerufen. Sowohl das Layout als auch die Datenabanken wurden eigens von einer Internet-Agentur für A's Portal nach seinen Vorstellungen programmiert. Nun verwendet diese Agentur Teile des Layouts und die gesamte Datenbank für ein eigenes Projekt, das jedoch nicht ganz allein, sondern mit einem Partner ins Leben gerufen wurde.

Alle Programmierungen wurden von A entsprechend bezahlt, ein Hinweis, dass A lediglich eine Lizenz an der Datenbank und deren Layout auf unseren Seiten erwerben, erhielt er nicht.

Nun ist A mit der Tatsache, dass Teile seiner Seite 1:1 für ein weiteres Projekt verwendet werden, nicht einverstanden und hat die Agentur daraufhin angesprochen. Diese meinte, dass sämtliche Programmierungen für die Webseite geistiges Eigentum der Agentur bleiben und so oft verkauft werden könnten, wie es die Agentur wolle.

Das man auf eine Datenbankprogrammierung an sich keine alleinigen Ansprüche stellen kann (die könnte ja jede Agentur programmieren) ist uns schon klar. Gilt das aber auch dann, wenn die Agentur auch noch das Layout dafür 1:1 weiterverwendet? Hier sieht A sich um sein Geld betrogen, da er eigentlich die Idee für die Form der Datenbank und deren Layout hatten, es selbst jedoch nicht allein technisch umsetzen konnten.

leamaus

Geändert von Styx (10.04.2008 um 19:33 Uhr). Grund: verallgemeinert
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  #2 (permalink)  
Alt 10.04.2008, 19:31
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Wer hält die Rechte an einer Internetseite

Also zuerst muss das Design auch dem Urheberrecht zugänglich sein, dies wäre der Fall wenn es nicht von jedem mit durchschnittlichen Kenntnissen hätte erstellt werden können. Da hier eine Agentur beteiligt war, gehe ich einmal von einem etwas aufwändigeren Design aus und unterstelle einmal ein Urheberrecht.

Wenn dies also bestünde, würden die Rechte beim Urheber, also Ersteller, liegen. Bei dem geschilderten Fall müsste die Agentur nur auf Anweisung der Auftraggeber gehandelt haben, um kein eigenes Urheberrecht zu haben. Hat sie hingegen selbst eine geistige Leistung erbracht, könnte eine Miturheberschaft vorliegen.
Am ehesten ist aber auf den Vertrag abzustellen wie ich finde, dort sollten eigentlich entsprechende Dinge geregelt sein.

Wobei noch anzumerken ist, dass auch Datenbankwerke dem Urheberrecht zugänglich sind. Jedoch bezweifel ich das hier ein solches gemeint ist, sondern eher etwas in Richtung MySQL?
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  #3 (permalink)  
Alt 10.04.2008, 20:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.04.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Wer hält die Rechte an einer Internetseite

Das heißt mit anderen Worten, wenn eine vertragliche Regelung nicht vorliegt (z.B. alle Rechte der Seite gehen auf uns über), kann die Agentur die komplette Seite so oft sie will, einem Dritten verkaufen ?

Das Urheberrecht müsste doch eigentlich bei demjenigen liegen, der den geistigen Anstoss für die Umsetzung gegeben hat, oder ? Das gewisse Sachen auch programmiertechnisch umsetzbar sein müssen und dies nur durch eine qualifizierte Agentur ausgeführt werden kann, kann doch letztendlich nicht über das Urheberrecht zugunsten der Agentur entscheiden.

A's Firmenname und das Logo sind markenrechtlich geschützt. Beschränkt sich dieser Schutz nur darauf oder auch auf alle damit verbundenen Publizierungen im Internet?

Laut Aussage der Agentur "...hätte das ausschließliche Nutzungsrecht gesondert vergütet werden müssen, A hat jedoch lediglich für den Entwurf und das (Mit)-Nutzungsrecht bezahlt".

Was macht es denn für einen Sinn, dem Kunden die Programmierung einer individuell gestalteten Internetseite vorzugaukeln, wenn sie diese Seite hinterher zigmal weiterverkaufen kann.

leamaus
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  #4 (permalink)  
Alt 10.04.2008, 20:27
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Wer hält die Rechte an einer Internetseite

Zitat:
Das heißt mit anderen Worten, wenn eine vertragliche Regelung nicht vorliegt (z.B. alle Rechte der Seite gehen auf uns über), kann die Agentur die komplette Seite so oft sie will, einem Dritten verkaufen ?

Das Urheberrecht müsste doch eigentlich bei demjenigen liegen, der den geistigen Anstoss für die Umsetzung gegeben hat, oder ? Das gewisse Sachen auch programmiertechnisch umsetzbar sein müssen und dies nur durch eine qualifizierte Agentur ausgeführt werden kann, kann doch letztendlich nicht über das Urheberrecht zugunsten der Agentur entscheiden.
Das Urheberrecht wird dem zugesprochen, der am Werk eine eigenständige geistige Leistung erbracht hat. Dies können auch mehrere Personen sein. Die Frage ist jetzt hier, ob der "Anstoss" eine komplette Ausführung des Werkes war und die Agentur diese nach exakten Vorgaben nur umgesetzt hat oder ob dieser lediglich ein Grundriss war, welches die Agentur mit Leben gefüllt hat. Eine Idee selbst kann kaum schützbar sein.
Mit Ideen sollte man deshalb immer vorsichtig umgehen, erst die konkrete Ausgestaltung ist geschützt, nicht die Idee.
Beispiel: A hat eine tolle Idee für ein Buch und erzählt die Rahmengeschichte dem B. Daraufhin macht sich B an die Arbeit und veröffentlicht ein Buch passend zu A's Idee. So wird B Urheber, nicht A, da B die Idee konkret als Werk ausgestaltet hat, A aber nur eine Idee geäußert hatte.

Zitat:
A'sFirmenname und das Logo sind markenrechtlich geschützt. Beschränkt sich dieser Schutz nur darauf oder auch auf alle damit verbundenen Publizierungen im Internet?
Der Schutz aus dem MarkenG bezieht sich nur auf die in der Anmeldung definierten Angaben zu den Schutzgegenständen. Eine Ausweitung der daraus entstehenden Schutzrechte auf andere Dinge würde ich da nicht sehen, diese könnten nur nach anderen Rechten einzeln geschützt sein, wie eben dem Urheberrecht, welches aber von den Markenrechten unabhängig zu beurteilen wäre, jedenfalls nach meiner Ansicht.

Zitat:
Laut Aussage der Agentur "...hätte das ausschließliche Nutzungsrecht gesondert vergütet werden müssen, A hat jedoch lediglich für den Entwurf und das (Mit)-Nutzungsrecht bezahlt".
Wie gesagt, es kommt auf den Vertrag an. Hat die Agentur die Rechte inne, so kommt es auf die Art der Nutzung, d.h. ausschließliches oder einfaches Nutzungsrecht. Liegt das bei einem selbst, könnten entsprechende Rechte aufgrund eines Vertrages ggf. abgetreten worden sein. Wobei sich diese eben nur auf die Verwertungsrechte beziehen würden. Ich würde hier in den Vertrag schauen was dort steht. Ist dort nicht von einem ausschließlichen Recht die Rede, so könnte aus meiner Sicht, die Agentur durchaus weitere Rechte vergeben.

Zitat:
Was macht es denn für einen Sinn, dem Kunden die Programmierung einer individuell gestalteten Internetseite vorzugaukeln, wenn sie diese Seite hinterher zigmal weiterverkaufen kann.
Naja, "individuell" ist auslegbar. In dem Moment wo ich die Seite auf Kundenwünsche angepasst habe, ist sie individuell gestaltet, muss aber nicht zwingend bedeuten das sie ein Unikat darstellt.
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