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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige angenommen man ist Moderator in einer größeren Community. Diese Community bietet den Usern an, eigene Gruppen zu gründen. Diese Gruppen können offen sein, oder geschlossene Gruppen. Da dieser Teil der Community noch sehr neu ist und es keine richtige Moderation gibt, wollten dies ein paar findige User (Ex Moderatoren) ausnutzen um eine geschlossene Gruppe zu gründen und dort vertrauliche Informationen über die Community zu verbreiten, sowie über die interne Arbeit zu plaudern. Mit dem Recht auf das Post & Fernmeldegeheimnis stützen sie sich darauf das kein Moderator/Admin das Recht hätte, in dieser Gruppe mitzulesen und ggf. Sanktionen (Sperren/Communityverbot) gegen die User zu verhängen. Nun lässt sich meine Frage sicherlich schon herauslesen: Wie weit darf man von Communityseite aus dort eingreifen? Darf man als Moderator dort wirklich nicht mitlesen? Welche Gesetze würde man verletzen? Geändert von Flossy (10.04.2008 um 21:11 Uhr). |
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| Hier würde ich mehrere Probleme sehen: Das Fernmeldegesetz gibt es glaub ich nicht mehr, das heißt jetzt Telekommunikationsgesetz, oder? Aber egal, das würde eh nicht für Foren, Communities oder ähnliches gelten. Das behandelt ganz andere Themen. Das Postgeheimnis gilt soweit ich weiß auch nicht, da hier eindeutig gesetzlich festgelegt ist, worauf sich das bezieht. Und das sind Schriftstücke, die irgendwelche Beiträge irgendwo nun mal nicht darstellen. Der Betreiber einer Seite hat das Recht und vor allemn die Pflicht(!), seine Seite, sein Forum, seine Community ... zu überwachen, da er für Rechtsverstöße hier verantwortlich und haftbar gemacht werden kann (Stichwort Inhaltshaftung). Würde dem irgendein Gesetz entgegenstehen, würde sich das Recht selbst behindern - und etliche Verfahren zum Thema Inhaltshaftung wären wohl anders ausgegangen Ein Moderator bekommt seine Recht vom Betreiber. Und da der Betreiber für alles verantwortlich ist, kann er diese Rechte auch an Mods übertragen. Somit ergibt sich die Berechtigung nicht aus der Rolle als Mod sondern aus der zugewiesenen "Aufgabe". |
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