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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige ich fand bisher im Forum keine Antwort auf meine Frage bezüglich Youtube bzw. Einstellen von eigenen Videos. Also: Ich wundere mich sehr, dass bei You Tube Slideshows mit Bildern von Prominenten gezeigt werden, bei denen sogar das Urheberlogo noch vorhanden ist. Ehrlich gesagt werde ich aus den Regeln dort nicht schlau. Deshalb bitte ich um eine einfache Erklärung für "Dumme": Wenn man ein selbst komponiertes Lied mit einem Foto eines Prominenten als Hintergrund bei You Tube einstellen möchte, ist dies generell verboten? Da man Prominente ja selten selbst antrifft, nutzen die meisten öffentliche Fotos aus Presse oder Foren. Ich lese oft bei den Nutzern, "ich bin nicht Besitzer der Fotos" oder "dies ist ein Fanvideo, ich will kein Geld damit verdienen". Soll dies als Versicherung dienen, dass man keine Urheberrechtsverletzung begeht? Sollte das Benutzen fremder Fotos generell verboten sein, müssten ja tausende Nutzer schon verklagt worden sein. (Man merkt, ich habe keine Ahnung:-D) Ich wäre sehr froh, wenn mir jemand die Regel für diese Nutzungsoption bei You tube eindeutig erklären kann. Vielen Dank im Voraus!! |
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Solange der Urheber dagegen nicht vorgeht, solange passiert nichts. Heißt aber nicht, dass es nicht rechtswidrig ist. Und spätestens wenn ein Urheber aufmerksam wird, wird es richtig teuer. Dann hilft auch kein "die anderen dürfen aber", "ich wusste doch nichts davon", "hab mich doch distanziert" oder ähnliches. Das interessiert die Rechtssprechung überhaupt nicht. Auch muss man immer sehen., welchem Recht der Verwender un terliegt. Das deutsche Recht ist diesbezüglich konsequenter als anderes. Es fahren auch hunderte Leute schwarz mit Bus und Bahn - das macht aber nicht legal. Zitat:
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| Danke für die Auskunft! Jedenfalls wundert es mich sehr, dass es dann so unheimlich viele Menschen gibt, die es anscheinend in Kauf nehmen, belangt zu werden. Da wünschte ich mir, dass die Aufklärung in diesem Falle VOR Begehen eines Rechtsverstosses klar und deutlich stattfindet. Ich bin davon überzeugt, dass sich viele Menschen nur anhand der vorhandenen Videos orientieren und denken: Na, wenn die das alle machen, kann es ja nicht verboten sein. Und das Urheberrecht hat ja auch nicht jeder zum Frühstück verschlungen. (Sollte man anscheinend aber lieber tun) Egal, ich freue mich, hier endlich eine vernünftige Antwort erhalten zu haben. Bis zum nächsten Mal und viele Grüße Blondlöwe |
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Und man muss auch keine Gesetze lesen, um zu wissen dass es ein Urheberrecht gibt. Ist genauso wie mit den Dowenloads: Die Leute wissen dass es eigentlich verboten ist, aber die Meinung "mir kann doch nichts passieren" ist allzuweit verbreitet - und wenn es sie dann doch trifft, ist das Geschrei groß - und es wird über die hergezogen, die dazu "verdammt" sind mit ihren Werken ihr Unterhalt zu verdienen ... |
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Trotzdem denke ich, viele wollen mit ihren Projekten niemandem schaden und wissen wirklich nicht, was sie tun dürfen und was nicht. Aber das erfahren sie dann ja noch früh genug, wenn ein Brief ins Haus flattert. Nur schade, dass man oft erst hinterher weiss, was man falsch gemacht hat. Es gibt mehr Laien in der Internet-Welt, als viele glauben mögen. Wenn ich bedenke, dass eigentlich nur völlige Eigenproduktionen erlaubt sind (die dir dann bestimmt geklaut werden...), dann würden aus so mancher Plattform 80% der Videos/Slideshows verschwinden. Wer kann dann noch eine Diashow "gewidmet...., dem tollsten Sänger aller Zeiten" erstellen, ohne Fotos oder Musik!? Letztlich dient alles doch auch dem Kommerz und dem Beliebtheitsgrad des Künstlers. Tse Gruß Blondlöwe |
| Tags: bilder, prominente, urheberrecht, youtube |
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