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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige mich würde mal interessieren, wie das ist, wenn man eine Festplatte ersteigert. Wenn da noch Daten drauf gespeichert sind, gilt es dann, als hätte man diese auch ersteigert und darf sie veröffentlichen bzw. weiterverwenden? Und wie ist es, wenn die Daten zwar gelöscht wurden, aber wieder hergestellt werden können? MfG Surebetter |
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| Wenn es um Urheberrechte an den darauf bedinflichen Dateien geht, würde ich keinen Erwerb sehen. Besonders dann nicht, wenn sie lediglich wiederhergestellt wurden. Zumal auch die Urheberschaft vielleicht auch garnicht beim vorherigen Besitzer lag. Ich würde deshalb davon abraten die Daten zu veröffentlichen. Was man privat damit anstellt, ist jedem selbst überlassen, sofern diese nicht an Dritte weitergegeben werden oder diese die Möglichkeit haben an diese zu gelangen. Auch sollte man, beim Vorhandensein von privaten Bildern des Vorbesitzers, auch an Datenschutz und das Recht am eigenen Bild, sowie allgemeine Persönlichkeitsrechte denken und diese deshalb nicht für eigene Zwecke verwenden.
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