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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige mir wird vorgeworfen eine Ordungsbeamtin als Du "Fotze" beschimpft zu haben. Sie selbst hat es gar nicht richtig verstanden und immer wieder gefragt" Was haben Sie zu mir gesagt?" Ich antwortete daraufhin das ich zu Ihr gar nichts gesgt hätte. In Wirklichkeit hab ich mich natürlich über den Strafzettel den sie mir zuvor gegeben hat aufgeregt beim weggehen gesagt" Ich glaub ich kotze". Dies ist ja keine Beleidigung. Sie hat jedenfalls Anzeige erstattet und Ihre Kollegin die auch dabei war als Zeugin angegeben. Der Strafbefehl jetzt lautet 20Tagesätze zu je 30€>>600€. Was meint Ihr ? Soll ich Wiederspruch einlegen gegen die Behauptung das ich Sie beleidigt hätte, oder stehen meine Chancen total schlecht weil ich alleine bin und sie eine vermeintliche Zeugin hat? Danke C. |
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| Wenn Du es wirklich nicht gesagt hast, solltest Du Widerspruch einlegen. Du kannst dann (evtl. auch mit Unterstützung) wirklich gut argumentieren, ohne neuen Argwohn zu erwecken. Wenn Du es gesagt hast, dann ... kannst Du das wahrscheinlich nicht. Meine Meinung, hörmän |
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| Oh Gast, der Du das schlimme Wort , das die zwei Frauen von Dir gehört haben, gar nicht gesagt hast - nur diese Frage noch von mir: Musstest Du Dich schließlich tatsächlich übergeben und könnten die "Ordnungsbeamtinnen" das gesehen haben? Das sollte sich nämlich entlastend auswirken - in diesem Fall: unbedingt Widerspruch! Und viel Glück, auch bei Deinen zukünftigen Äusserungen! hörmän |
| Tags: einlegen, einspruch |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Einspruch einlegen? | Anonymous | Strafrecht & Internet | 1 | 21.05.2005 08:23 |
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