| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige A hat für seinen fußballverein, freiwillig und ohne irgendeine leistung oder auftrag eine homepage erstellt. die seite war auf den namen seines kollegen angemeldet. nun ist der verein nicht mehr zufrieden mit der homepage. domain und zugangsdaten muss A zurückgeben is klar. muss A aber auch den inhalt der homepage zurückgeben oder kann er diesen löschen? |
| |||
| Zitat:
__________________ hier klicken für die Forensuche [SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE] |
| |||
| Es kommt auf darauf an, was vereinbart war. Verträge können auch mündlich geschlossen werden. Wenn zum Beispiel vereinbart war, dass A die Seite für und im Auftrag gemacht hat, kann A zur vollständigen Übergabe verpflichtet sein. Hat A aber zum Beispiel die Seite von sich aus gebaut und dann dem Verein ztur Verfügung gestellt (also ohne direkten Auftrag), muss A die Inhalte nicht herausgeben, es sei denn, der Verein hat das "übernommen". Problematisch wird dann die Nachweisbarkeit sein. Aber freiwillig und kostenlos schließen einen Auftrag nicht aus. Nur die Frage die sich mir stellt: Wenn der Verein nicht mehr mit der Homepage zufrieden ist, wozu benötigt er dann die Daten? Das widerspricht sich doch |
| |||
| sorry hab die frage zu schwammig formuliert also der verein war unzufrieden da nur spielberichte von einer mannschaft geschrieben wurden. sie möchten nun die seite die man komplett aufgesetzt und installiert hat inkl inhalt sprich texte, beschreibungen,layout haben und es in eigenregie machen. ist man dazu verpflichtet? |
| |||
| Kommt, wie bereits gesagt darauf an, was bei der Erstellung vereinbart war. Um es einfach und kurz zu formulieren: Wenn der Verein gesagt hat "A - baue eine Seite für uns" dann könnte A verpflichtet sein, alles, einschließlich der Inhalte, herauszugeben. Wenn A zum Verein gegangen ist und gesagt hat "hier habe ich eine komplette Seite für euch, die ihr nutzen könnt" eher nicht. |