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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Mal angenommen ein Browsergame Anbieter hat seine IP logs sowie die dazugehörigen Benutzernamen mit Absicht an einen bzw. mehrere Spieler weitergegeben. Welche diese/r Spieler dann innerhalb der community veröffentlichen also öffentlich zugänglich machen würde. und am schluss nehmen wir noch an dieser Browsergame anbieter hat seine Server allesamt in Deutschland stehen. Läge hier ein Rechtsverstoß vor und wenn ja welcher? schon mal danke im voraus gruss Amarok |
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| Wenn es lediglich um den Benutzernamen handelt, d.h. irgend einen Nick den man im Spiel verwendet, würde ich keine schwerwiegenden Probleme sehen. Würde es sich um echte Namen handeln, dann sähe das schon anders aus, u.a. aus Sicht des Datenschutzes. Aber bei reinen Nicks? Diese sind schließlich nicht für jeden einer bestimmten Person zuzuordnen. Frage ist auch aus welchen Gründen der Betreiber so gehandelt hat. Würde es sich z.B. um das Aufklären von Missbrauch durch Cheats oder Bugs handeln, wäre es durchaus legitim. Auch könnten evtl. die Nutzungsbedingungen eine Rolle spielen, bzw. die Datenschutzerklärung, in denen oftmals solche Zwecke vorgesehen sind.
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| die Namen sind eher nebensächlich ... was mich persönlich stören würde ist das meine IP mit meinem namen verbunden worden wäre. also bei meiner Frage würde es sich hauptsächlich um die IP logs drehen. edit: mal angenommen es gäbe keine offiziele regelung also nicht zum zustimmen ausser den regeln du sollst nur einen acc haben du sollst deinen acc nicht teilen sonst garnichts zum akzeptieren Geändert von Amarok (17.04.2008 um 19:42 Uhr). |
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| Nun, ne typische Regel gegen Doppelaccs wie ich finde. Hier könnte ein Vergleich der IP-Adressen mit den Accountnamen natürlich einen Sinn machen. Zitat:
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| Meine IP online ohne eine möglichkeit sie zuordnen zu können interessiert mich eigentlich recht wenig. Und mein username ist halt sowieso online. Nur wenn man beides verbindet ergibt sich daraus die möglichkeit: 1. zu bestimmten woher ich komme 2. ob ich noch online bin (ping) 3. die möglichkeit mich über die IP anzugreifen sollte ich noch online sein. 4. stört es mich bei weiteren bedenken das ich es keine datenschutz bei diesem Spiel geben könnte ich meine im grunde wäre das doch nichts anderes als wenn google oder yahoo diese Daten veröffentlichen würden welcher emial besitzer sich mit welcher IP eingeloggt hat und das würde mit sicherheit keiner lustig finden - nur das sie datenschutz richtlinien haben. Geändert von Amarok (17.04.2008 um 20:25 Uhr). |
| Tags: datenschutz, ip adresse |
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