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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige folgende Frage: Unternehmer A vertreibt ein Buch, das der Buchpreisbindung unterliegt. Um mehr Kunden zu bekommen, überlegt er sich, Provisionen an Personen zu verteilen, die einen neuen Kunden werben. Ist dies auch unter Beachtung der Buchpreisbindung gestattet? Danke für Eure Antwort! |
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| Soviel ich weiss, ja. Sonst hätte amazon ja auch ein Problem, die machen ja genau das Meiner Meinung nach sind die Provisionen ja eine "Entschädigung für den Aufwand" - und kein Rabatt auf den Buchpreis. |
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