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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 19.04.2008, 01:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.04.2008
Beiträge: 1
Standard Verkauf auf der eigenen Homepage


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Hallo,

ich hätte da auch mal eine Frage:
Wenn sich jemand mit dem Handwerk im Bereich Webdesign auskennt und möchte dadurch sich ein kleines Taschengeld hinzu verdienen, kann derjenige dann auf seiner Homepage einen Satz ala "Wer Interesse an einem der angegebenen Design hat oder ein individuelles erstellt haben möchte, möchte sich bei mir per E-Mail melden." schreiben? Oder muss derjenige noch etwas anderes beachten?

Könnte derjenige auch eine Seite erstellen, wo Designs mit Preisen angegeben sind oder müsste er das als Gewerbe anmelden?
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  #2 (permalink)  
Alt 19.04.2008, 17:47
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Verkauf auf der eigenen Homepage

Den Satz kann man schon anbringen. Das verbietet niemand. Und es ist auch egal, ob man so einen Satz schreibt oder gleich Designs mit Preisen anbietet.
Allerdings macht so etwas bestimmte Ämter, deren Interesse es ist, illegale Gewerbe und Steuer"hinterziehung" aufzuspüren, sehr neugierig.

In der Regel ist es so, dass man bei auf Dauer ausgerichteter Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ein Gewerbe (oder eine freiberufliche Tätigkeit - im Webdesign nicht unüblich) anmelden muss. Abhängig von dem angemeldeten Gewerbe (oder der Tätigkeit) ist dann, ob man eine Art Shop auf der Seite anbieten kann und darf.

Und mit dem Gewerbe (oder der Tätigkeit) kommen dann weitere Pflichten wie Buchführung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen ...
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