![]() | Bitte beachten Sie: Rechtsberatung im Einzelfall ist nach dem Rechtsberatungsgesetz kostenpflichtig und darf nur von einem zugelassenen Rechtsanwalt geleistet werden. In diesem Forum darf daher keine Rechtsberatung im Einzelfall erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustauch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Diskutieren Sie mit zum Thema: "eMail-Adresse "geklaut" und für eigenen Newsletter verwendet" im Forum » Sonstiges zum Onlinerecht « |
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| Anzeige Auf einem Blog steht für die Kontaktaufnahme mit dem Blogbetreiber dessen Email-Adresse (die nur für das Blog genutzt wird). - jemand - Bescuher X - besucht das Blog und sieht die Kontaktadresse (email), schreibt zudem noch in einen Kommentar einen Link zu seiner Seite, so dass man diesen Benutzer X auch gut zuordnen kann. - einige Tage später erhält der Blogbetreiber den Newsletter des Besuchers X, ohne sich dort angemeldet zu haben. - der Blogbetreiber klickt im Newsletter auf den Link, sich von diesem Newsletter abzumelden - wiederum einige Tage später erhält der Benutzer ein weiteres Mal den selben Newsletter, wo er sich zuvor abgemeldet hatte. Kurz zuvor hatte Besucher X wieder den Blog besucht und dort wiederum einen Link zu seiner Seite und den Newslettertext hinterlassen; Werbung für ein Event. In wie weit ist es legal, 1) die Kontaktemail unautorisiert in seinen Newsletter aufzunehmen? 2) trotz Abmeldung vom Newsletter diesen weiterhin an den Blogbetreiber zu versenden (sofern der Besucher X die Email des Blogbetreibers nicht wiederholt in seine Newsletterliste aufgenommen hatte)? In dem Newsletter wird wie bereits geschildert für ein kommerzielles Event geworben. |
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In beiden Fällen hat der Inhaber der Email das Recht, Unterlassung zu fordern. Kommt der Verwender dem nicht nach, kann der Inhaber der Email abmahnen. |
| Tags: email, newsletter |
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