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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 20.04.2008, 13:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.01.2008
Beiträge: 158
Rotes Gesicht Versandkosten viel zu teuer


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hallo. Person A ersteigert die Ware von Person B. Person B schreibt in die Artikelsbeschreibung Versandkoste (und Verpackungskosten) 13 Euro.

Person A kauft die Ware und beschwert sich anschließend über die Versandkosten.

Person A rechnet:
-7 Euro Versandkosten
-2 Euro Karton
-4 Euro ???

Person A will klagen! Kann Person B gewinnen?

Geändert von samstag (20.04.2008 um 13:32 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 20.04.2008, 13:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 1
Standard AW: Versandkosten vie zu teuer

Nein. Wer bei Anbietern kauft, die überhöhte Versandkosten verlangen und dies VOR dem Abschluss des Geschäfts auch deutlich angeben, ist selbst schuld.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.04.2008, 13:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.01.2008
Beiträge: 158
Standard AW: Versandkosten vie zu teuer

Hallo. Ich habe noch mal den Fall "korregiert".

Person B würde also vor Gericht verlieren? ja?
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  #4 (permalink)  
Alt 20.04.2008, 16:27
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Versandkosten vie zu teuer

Also mal ehrlich, wegen 13 Euro klagen? Da sind am Ende die Kosten ja höher.... außerdem, selbst schuld:

Was die Portokosten selbst angeht. Sie sind Bestandteil des Vertrages, somit ist man verpflichtet diese auch zu zahlen. Wenn man vorher nicht darauf achtet, ist das die eigene Schuld, nicht die des Verkäufers. Auch finde ich das dieser seinen Preis nicht rechtfertigen muss. Es ist ja schließlich nicht nur das Porto was in den Preis einfließt, neben der Verpackung und "Füllmaterial" (z.B. Polster usw. bei empfindlichen Waren), kostet das Verpacken auch Zeit. Ferner muss das Paket auch noch zur Post gebracht werden. Betrachtet man dies für ein Paket, ist das sicherlich kein hoher Betrag, aber viele Verkäufer auf Ebay verkaufen mittlerweile nicht nur ein oder zwei Gegenstände, sondern pro Woche hunderte Waren. Hier rechnen sich solche Beträge schon etwas höher, besonders der Zeitfaktor und die Verpackung etc..
Auch trägt der Händler immer das Versandrisiko. So mancher schlägt hier noch ein oder zwei Euro dafür drauf, einfach um das finanzielle Risiko entsprechend zu mindern. (Rücklagen, Versicherung etc.)

Wenn auf den Versandpreis deutlich hingewiesen wird, was bei Ebay und Shops eigentlich die Regel ist, gibt es keinerlei Grund zur Klage. Schon garkeinen Anspruch, aus denen man eine solche begründen könnte... außer jemand nimmt unüblich hohe Entgelte, ohne das diese zu rechtfertigen wären. Aber auch hier kann man sagen, dass der Käufer selbst entscheiden muss, ob ihm der Versandpreis die Sache wert ist oder ob er lieber bei einem anderen Händler käuft.
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  #5 (permalink)  
Alt 20.04.2008, 18:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.01.2008
Beiträge: 158
Standard AW: Versandkosten vie zu teuer

Wass soll A (Privatperson) darauf antworten:

B beschwert sich beispielsweise so:

Zitat:
Ich werde Morgen einmal das Gewerbeaufsichtsamt in Hamburg auf Sie aufmerksam machen, damit Sie einmal
nachprüfen kann ob Sie denn Verkauf bei Auktionsplattform X als Angemeldetes Gewerbe Betreiben, denn so ist es Ihrer
letzten eMail zu entnehmen, wenn Sie auch noch Kartonagen, altes Zeitungspapier was andere Leute bündelweiße
kostenlos entsorgen mit einem vieleicht 1m Klebeband als Verpackungsmaterial Verkaufen das sieht zimmlich nach
gewerbe aus Wir haben ein Familienbetrieb in dem des öffteren ware Versendet wird haben aber noch nie eine solche
Rechnung betreffend dem Porto aufgemacht wie Sie es betreiben, so etwas unverschätes habe Ich bisher bei keinem
verkäufer erlebt.
Wird Gewerbeaufsichtsamt den A Kontrollieren, weil A den B (ein) Artikel verauft hat und die Versandkosten um ein Paar euro überzogen hat?

Geändert von samstag (20.04.2008 um 18:25 Uhr).
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