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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 21.04.2008, 10:55
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Registriert seit: 21.04.2008
Beiträge: 4
Standard Familienmitglied von ebay Verkäufer


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Hallo,

ist eine ebay Auktion Rechtsgültig wenn z.B. der Bruder eines Verkäufers nach Auktionsende vom Käufer verlangt die Überweisung an sein Konto zu tätigen oder muss dies schon in der Auktion klar gestellt werden?

Dürfen Privatverkäufer auf Elektro Neuware Garantie geben bzw. ist die Garantie überhaupt gültig?

Hat man beim kauf von Privatleuten auf Neuwaren ebenso das 14Tage Rückgaberecht wie bei Internetshops?

mfg

danke für antworten in Voraus =)
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  #2 (permalink)  
Alt 21.04.2008, 11:27
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Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Familienmitglied von ebay Verkäufer

Zitat:
ist eine ebay Auktion Rechtsgültig wenn z.B. der Bruder eines Verkäufers nach Auktionsende vom Käufer verlangt die Überweisung an sein Konto zu tätigen oder muss dies schon in der Auktion klar gestellt werden?
Das ist kein Problem, wenn es nicht Bestandteil des Vertrages war. Nicht rechtens ist es, wenn im Vertrag geregelt wird: "Zahlung erfolgt an A" und nach Abschluss muss dann plötzlich an B gezahlt werden. Das könnte ein Verstoß gegen die Vertragsvereinbarungen sein.
Allerdings könnte das Ganze auch im Zuge einer Abtretung möglich sein, müsste man den Einzelfall sehen.
Die Frage ist also: Was war ihn den Bedingungen vor vertragsschluss gferegelt. Wenn nichts, ist das meiner Meinung nach durchaus möglich.
Zitat:
Dürfen Privatverkäufer auf Elektro Neuware Garantie geben bzw. ist die Garantie überhaupt gültig?
Ja, da Garantie freiwillig ist und kein Verbot besteht.
Zitat:
Hat man beim kauf von Privatleuten auf Neuwaren ebenso das 14Tage Rückgaberecht wie bei Internetshops?
Nein, da das nur dann gilt, wenn ein Unternehmer einem Verbraucher etwas unter ausschließlicher Nutzung von fernkommunikationsmitteln verkauft. Privat ist kein Unternehmer ujdn damit auch kein Widerrufsrecht.

Die Voraussetzung von allen drei Punkten ist aber: Es ist überhaupt ein Vertrag zustande gekommen, was nicht immer der Fal ist Zum Beispiel wenn sich plötzlich herausstellt, dass irgendjemand anders der Vertragspartner ist, als der, den man angenommen hat oder aus anderen rechtlichen Gründen der Vertrag nichtig wird.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.04.2008, 11:36
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Registriert seit: 21.04.2008
Beiträge: 4
Standard AW: Familienmitglied von ebay Verkäufer

Ein Vertragsabschluss wäre ja ein Höchstbietender bei ebay z.B.

Was ist wenn nach Auktionsende der Bruder die Zahlung auf sein Konto verlangt weil z.B. der Rechtmäßige Verkäufer auf Montage ist? Kann der Käufer verlangen mit dem Rechtmäßigen Vertragspartner und nur mit dem den Vorgang ab zu schließen?

Was ist wenn nach Kauf im ebay der Verkäufer von ebay samt seine anderen Auktionen gelöscht werden. Gibt es dort eine Klausel wo man sagen kann "das ist mir jetzt zu unsicher dem noch Geld zu überweisen"?
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  #4 (permalink)  
Alt 21.04.2008, 11:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Familienmitglied von ebay Verkäufer

Zitat:
Was ist wenn nach Auktionsende der Bruder die Zahlung auf sein Konto verlangt weil z.B. der Rechtmäßige Verkäufer auf Montage ist? Kann der Käufer verlangen mit dem Rechtmäßigen Vertragspartner und nur mit dem den Vorgang ab zu schließen?
Hier kann durchaus eine Stellvertretung durch den Bruder vorliegen. Als Vertragspartner kann man aber auf eine Legitimation der Stellvertretung bestehen, wenn man daran Zweifel hat. Erfolgt dieser Nachweis (in der Regel durch den, der sich vertreten lassen hat - der andere könnte eine derartige Legitimation durchaus fälschen) nicht, besteht normalerweise kein Vertrag zwischen dem Vertragspartner (der, der angeblich vertreten wurde) und dem Käufer. Der Käufer wäre also auch nicht verpflichtet zu zahlen.
Zitat:
Was ist wenn nach Kauf im ebay der Verkäufer von ebay samt seine anderen Auktionen gelöscht werden. Gibt es dort eine Klausel wo man sagen kann "das ist mir jetzt zu unsicher dem noch Geld zu überweisen"?
Damit wird normalerweise von eBay eine rechtswidriges Vorgehen "gewürdigt". Heißt zwar nicht dass der Vertrag jetzt nichtig wätre, aber es sind Anhaltspunkte vorhanden, die auf eine Rechtswidrigkeit schließen ließen.
Wenn also der eigentliche Vertragspartner (nicht der Stellvertreter) auf dem Vertrag besteht, kann man prüfen lassen, dass alles okay ist (Adressprüfung, Prüfung der Ware). Auf den Stellvertreter muss man nicht hören, wenn er nicht ausreichend nachweisen kann, dass er berechtigt ist, den Verkauf für den Anderen abzuwickeln.

Im Zusammenhang mit dem ersten Teil, wo sogar das Geld auf ein anderes Konto überwiesen werden soll (was bei Stellvertretung nicht erforderlich ist), würde ich hier auf die Verwendung einer fremden Identität schließen, was einen Straftatbestand darstellen könnte und zur Anzeige gebracht werden könnte Ich persönlich würde aber keine Cent bezahlen, bis mir der eigentliche Vertragspartner nachweislich bestätigt hat, dass alles rechtens ist.
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  #5 (permalink)  
Alt 21.04.2008, 12:40
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Registriert seit: 21.04.2008
Beiträge: 4
Standard AW: Familienmitglied von ebay Verkäufer

okay, dass hört sich schonmal gut an. Danke für die schnellen tollen antworten.

Wenn nun der "angebliche Vertreter" mit Anwalt droht muss man sich grundsätzlich nicht darauf einlassen/gedanken machen bzw. ist dies auch unwirksam?
Könnte man theoretisch als armen Versuch abstempeln um doch noch an das Geld zu kommen...

Kann der in diesem Fall auf Montage befidende Vertragspartner sofort nach seiner Rückkehr klage einreichen oder ist es vorerst seine Pflich sich mit dem Käufer in Verbindung zu setzen bevor er Rechtliche Schritte einleitet?

wäre noch interessant zu wissen!
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