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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige Ich hab die diversen Threads zum dem Thema zwar gelesen, aber irgendwie nichts gefunden, was mir weitergeholfen bzw. was ich als Laie verstanden hätte. Vielleicht habe ich auch einfach nur nicht die richtigen Threads gelesen? hier jedenfalls meine Frage: Nehmen wir mal an, es gibt ein privates Forum, in dem man sich mit Freunden über ein Online-Spiel austauschen kann. Nehmen wir des Weiteren an, es gäbe in diesem Online-Spiel jemanden (ich nenne die Person mal X), der drauf aus ist, diesen Freundeskreis zu vergraulen, bei der Community schlecht zu machen, etc. pp. Nun kommt Person X über irgendwelche Umwege an diesen Forenlink und fängt dort an, wildeste Posting zu verfassen und bestimmte Mitglieder dieses Freundeskreises aufs Übelste (und ich meine wirklich übel) zu beleidigen. Das Ganze scheinbar auch noch von seinem Arbeitsplatz aus. Was kann man dagegen machen? Würde eine Unterlassungsklage helfen? Das Problem ist, dass der Freundeskreis Person X nicht namentlich kennt, das Einzige, was vorhanden ist, sind die Postings und eben die Daten aus dem Forum, sprich: IP, den Namen des Servers von dem aus gepostet wurde und eine E-mail-Adresse. Macht es außerdem Sinn, den Anbieter, von dem aus gepostet (und der der Arbeitgeber von Person X zu sein scheint) wurde zu informieren? Ich hoffe, ich habe mein Posting den Forenregeln angemessen formuliert und es wird klar, was ich meine. Eine Antwort, die auch für Laien verständlich ist, wäre toll. Schon mal Danke im Voraus, Rainyday |
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| Sinnvoll ist eine Anzeige wegen Beleidigung, Verleumndung und/oder Üble Nachrede (je nachdem was zutrifft) durch die Betroffenen. Das muss jeder selbst machen. Außerdem wäre eine Information an den Betreiber der Seite/ des Forums (schon seltsam, dass der noch nicht gehandelt hat) sinnvoll, denn schließlich ist er auch für die Inhalte verantwortlich. Und letztendlich könnte man Unterlassung fordern (Abmahnung). Weniger sinnvoll ist den Arbeitgeber zu informieren, da dieser relativ wenig Interesse daran hat, es sei denn, das private Surfen ist verboten und es geschieht während der Arbeitszeit. Das würde aber nur das Wann verlagern und das Was der Beiträge kaum beeinflussen. |
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| Guten Morgen und danke für die schnelle Antwort! Eigentlich treffen alle 3 Punkte zu... Habe ich das richtig verstanden, dass jeder der Betroffenen für sich zur... Polizei?... gehen muss und Anzeige dort erstatten muss? Oder können sich auch mehrere Betroffene zusammentun und Anzeige erstatten? Der Forenadmin hatte Anfangs nicht reagiert, da er hoffte, dass Person X sich noch "outen" würde. So ist es im Grunde reine Vermutung basierend auf ein paar Hinweisen, dass es Person X ist. Beweisen kann man das nicht. Oder meintest Du den Forenbetreiber also den Anbieter? Kann man den denn informieren? Und kann / will der da überhaupt etwas tun? Fragen über Fragen... Rain |
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| Zitat:
Zitat:
Spätestens wenn er Bescheid weiß und nichts dagegen tut, kann auch er belangt werden, wenn der eigentliche Täter nicht ermittelbar ist. Also einen Schuldigen findet man immer |
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