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  #1 (permalink)  
Alt 21.04.2008, 18:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.04.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 4
Standard Holzschnitt eines Prominenten


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Darf man einen Holzschnitt, den man selbst entworfen und ausgearbeitet hat, der aber eine stilisierte prominente Person zeigt verkaufen? Darf man in dem Zusammenhang auch den Namen der Person nennen?
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  #2 (permalink)  
Alt 21.04.2008, 19:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Holzschnitt eines Prominenten

Kommt darauf an, was als Vorlage gedient hat. Ist es ein Foto, könnte der Urheber des Fotos seine Rechte durchsetzen.
Ansonsten steht dem meiner Meinung nach nichts entgegen.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.04.2008, 21:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.04.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 4
Standard AW: Holzschnitt eines Prominenten

Angenommen ein Auschnitt eines Fotos diente als Vorlage, der Entwurf wurde jedoch frei Hand angefertigt. Darf man das dann auch als Portrait der Person XYZ verkaufen?

Wenn es vergleichbar wäre etwa mit Drucken der Pop-Art, wie sie da zu Beispiel von einer bekannten Blondine angefertigt wurden.
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  #4 (permalink)  
Alt 21.04.2008, 22:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Holzschnitt eines Prominenten

Wie das Original abgezeichnet wurde ist völlig egal, solange es als Vorlage noch erkennbar ist, muss die Zustimmung des Urhebers des Fotos vorliegen.
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  #5 (permalink)  
Alt 21.04.2008, 23:10
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Holzschnitt eines Prominenten

Also es kommt darauf an, manche Promis sehen sich als Marke. Ein Holzschnitt von Michael Schumacher z.B. könnte dessen Rechte verletzen, schließlich vermarkten sich erfolgreiche Promis meist entsprechend und verkaufen die Rechte an ihren Namen etc., wozu ich auch die Person als 3D sehen würde.

Ich würde mich da vorher beim Management des betreffenden erkundigen.
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