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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Kommt darauf an, was als Vorlage gedient hat. Ist es ein Foto, könnte der Urheber des Fotos seine Rechte durchsetzen. Ansonsten steht dem meiner Meinung nach nichts entgegen. |
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| Angenommen ein Auschnitt eines Fotos diente als Vorlage, der Entwurf wurde jedoch frei Hand angefertigt. Darf man das dann auch als Portrait der Person XYZ verkaufen? Wenn es vergleichbar wäre etwa mit Drucken der Pop-Art, wie sie da zu Beispiel von einer bekannten Blondine angefertigt wurden. |
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| Also es kommt darauf an, manche Promis sehen sich als Marke. Ein Holzschnitt von Michael Schumacher z.B. könnte dessen Rechte verletzen, schließlich vermarkten sich erfolgreiche Promis meist entsprechend und verkaufen die Rechte an ihren Namen etc., wozu ich auch die Person als 3D sehen würde. Ich würde mich da vorher beim Management des betreffenden erkundigen.
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