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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige angenommen, man möchte einen Onlineshop aufbauen und es als kleinunternehmen laufen lassen.... benötige man gewisse formularitäten , wie z.b. Gewerbeschein o.ä. Falls ja welche sind es.... Sollte im Onlineshop auf einen Hinweis auf den vetretenden Anwalt zu lesen sein? |
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| Was verstehst du unter einem "Kleinunternehmen"? Dieser Begriff ist irgendwie in dem Zusammenhang nicht aussagekräftig Zunächst sollte man sich über seine Rechtsform klarwerden, denn danach richten sich eigentlich die Anforderungen bei der Gründung. Bei einer Personengesellschaft reicht ein Gewerbeschein, bei (beispielsweise) GmbH oder Ltd. ist einiges mehr zu besorgen. Und abhängig von der Unternehmensform ist dann zukünftig noch einiges mehr zu beachten (Eintragungen, Erklärungen, Offenlegung, ...) Und dann müsste geprüft werden, ob der Handel genehmigungspflichtig ist (bei Schuhen nicht, bei Arzneimitteln aber schon) und, wenn erforderlich, die entsprechende Genehmigung eingeholt werden. Was die Frage mit dem Anwalt soll ist mir unklar, was im Impressum zu stehen hat ist hinreichend klar durch Gesetz festgelegt. Infos dazu findet man eigentlich bei vielen Stellen. Aber wenn man schon einen Anwalt hat, sollte man sich von dem beraten lassen, was das Unternehmen angeht. Da gehört dann nämlich noch einiges mehr dazu (Impressumspflicht, Preisangabe, Widerruf [um nur einiges zu nennen, was im Internet beachtet werden muss], Unternehmensform, Buchführung, Bilanzen, Steuererklärungen ...) Jemandem, für den das alles unbekannte und ängstigende Begriffe sind, empfehle ich unbedingt, professionelle Hilfe zu nutzen. Die gibt es zum Teil kostenlos in Gründerzentren, Ämtern und ähnlichem sowie kostenpflichtig bei den "Profis" (Anwälte, Steuerberater, Unternehmensberater ...) |
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| Hallo Aaky, das ist auch klar,deshalb möchte ich mich vorab schon mal informieren... termin ist erst in 3 Wochen beim Rechtsanwalt für Onlinerecht. Wil ich mich auf jeden Falll auf allen Seiten absichern möchte bevor es richtig losgeht. Der Shop soll sich auschließlich um Marken Secondhandware handeln für Kinder. Das was ich bisang gelesen habe würde es eine gbr. werden, dazu benötige ich einen Gewerbeschein.... auf mehr lass ich mich nicht ein . Möchte erstmal sehen ob das auch wirklich so läuft wie es laufen soll. DAs dazu noch ein kompletter Bereich dahinter steht ist mir bewußt und ich werde mir auch Hilfe suche in dem Bereich zusätzlich! |
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| Ich wollte ja nur ein paar kleine Bereiche anreißen |
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| hab bei der IHK nachgefragt ob es ein Seminar über Existenzgründer gibt ...mal sehen obdie sowas anbieten... werde gleich mal bei den auf der Hp schauen. Sorry für die Fragestellung.... Aber kann ich den Onlineshop auch als Nebenerwerb laufen lassen, das kommt mir gerade in den Sinn. |
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