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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 22.04.2008, 18:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.04.2008
Beiträge: 3
Ausrufezeichen Ladung als Zeuge zur eigenen Verhandlung


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Guten Tag allerseits,

wie sollte man sich verhalten, wenn man von seinem örtlichen Amtsgericht eine überraschende Ladung als Zeuge zu einem "Rechtsstreit zwischen XXX und" einem selbst erhält?

Umgehend Rechtsanwalt einschalten? Nähere Auskünfte durch das Amtsgericht anfordern? Telefonisch oder schriftlich?

Vielen Dank im Voraus!
DerFragesteller
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  #2 (permalink)  
Alt 22.04.2008, 19:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Ladung als Zeuge zur eigenen Verhandlung

Find ich irgendwie seltsam. Wie soll man selbst als Zeuge gegen oder für sich auftreten ?
Also ich würde auf jeden Fall einen Anwalt besuchen - schließlich scheint da ja ein Verfahren gegen einen zu laufen - wovon man eigentlich wissen sollte. Wenn nicht, sollte ein Anwalt schnellstens die entsprechenden Informationen besorgen. Kan man aber auch selbst anfordern - nur könnte das länger dauern als der Termin zulässt.
Es sei denn, man hat das Verfahren gegen XXX selbst eingeleitet, dann wüsste man aber, worum es geht und wäre nicht überrascht
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  #3 (permalink)  
Alt 22.04.2008, 19:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.04.2008
Beiträge: 3
Idee AW: Ladung als Zeuge zur eigenen Verhandlung

Ja, die Antwort erscheint einem logisch. Doch ist es so, dass es in der Ladung heißt "A gegen B", wobei an letzter Stelle ja üblicherweise der Beschuldigte genannt ist. Zudem schreibt das am Wohnort der Person B ansässige Amtsgericht. Ist nicht auch üblicherweise Gerichtsstand am Wohnort des Beschuldigten?

Somit besteht wohl kein Zweifel, dass hier ein Verfahren gegen die betroffene Person im Raum steht.

Aber nun steht dort auch noch:"Rechtsstreit zwischen A und B u.a.". Was bedeutet das? Ist das nur irgendeine Floskel?

Man erinnert sich an einen länger zurückliegenden eBay-Handel (als Verkäufer), in dem evtl. der Name der Person A aufgetaucht ist. Daher der Eintrag in diesem Forum. Also sollte man umgehend einen RA aufsuchen? Welche Fachrichtung am Besten? Oder wird hier übertrieben viel heiße Luft gemacht?

Ach ja: Und wie ist das mit der Zeugen-Aussage gegen sich selbst? Wozu gebe es ein Aussagenverweigerungsrecht, wenn nicht auch Beschuldigte als Zeugen vernommen würden?

Geändert von FrageSteller (22.04.2008 um 19:26 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 22.04.2008, 19:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Ladung als Zeuge zur eigenen Verhandlung

Zitat:
Zudem schreibt das am Wohnort der Person B ansässige Amtsgericht. Ist nicht auch üblicherweise Gerichtsstand am Wohnort des Beschuldigten?
Der Gerichtsstand kann sowohl am Ort von A als auch von B sein. Ist beides möglich.
Zitat:
Aber nun steht dort auch noch:"Rechtsstreit zwischen A und B u.a.". Was bedeutet das? Ist das nur irgendeine Floskel?
Eigentlich nicht. Das hat schon was zu bedeuten. Und wahrscheinlich deswegen auch das Problem "Zeuge": für oder gegen "a."
Zitat:
Also sollte man umgehend einen RA aufsuchen? Welche Fachrichtung am Besten?
Würde ich auf jeden Fall empfeheln. Wenn es was mit dem Handel zu tun haben könnte am besten Kaufrecht - ansonsten eben Zivilrecht (würde ich sagen, bei Strafrecht hätte sich die Staatsanwaltschaft oder die Polizei gemeldet)
Zitat:
Oder wird hier übertrieben viel heiße Luft gemacht?
Kann auch sein, aber darauf würde ich mich nicht verlassen. Das kann auch nach hinten losgehen. Und anwaltliche Hilfe kann eigentlich nicht verkehrt sein. Ist die ganze Sache völlig unberechtigt, kann man die Kosten anschließend vom Gegner wieder holen.
Zitat:
Ach ja: Und wie ist das mit der Zeugen-Aussage gegen sich selbst? Wozu gebe es ein Aussagenverweigerungsrecht, wenn nicht auch Beschuldigte als Zeugen vernommen würden?
Kann durchaus sein, dass das geht. Aber das Recht, die Aussage zu verweigern kenne ich eigentlich nur, wenn man sich selbst belasten würde. Habe aber nicht allzuviel Ahnung von Prozessordnungen
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  #5 (permalink)  
Alt 22.04.2008, 20:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.04.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Ladung als Zeuge zur eigenen Verhandlung

Vielen Dank! Sie haben mir sehr weitergeholfen.
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