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| Anzeige wie sollte man sich verhalten, wenn man von seinem örtlichen Amtsgericht eine überraschende Ladung als Zeuge zu einem "Rechtsstreit zwischen XXX und" einem selbst erhält? Umgehend Rechtsanwalt einschalten? Nähere Auskünfte durch das Amtsgericht anfordern? Telefonisch oder schriftlich? Vielen Dank im Voraus! DerFragesteller |
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| Find ich irgendwie seltsam. Wie soll man selbst als Zeuge gegen oder für sich auftreten ? Also ich würde auf jeden Fall einen Anwalt besuchen - schließlich scheint da ja ein Verfahren gegen einen zu laufen - wovon man eigentlich wissen sollte. Wenn nicht, sollte ein Anwalt schnellstens die entsprechenden Informationen besorgen. Kan man aber auch selbst anfordern - nur könnte das länger dauern als der Termin zulässt. Es sei denn, man hat das Verfahren gegen XXX selbst eingeleitet, dann wüsste man aber, worum es geht und wäre nicht überrascht |
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| Ja, die Antwort erscheint einem logisch. Doch ist es so, dass es in der Ladung heißt "A gegen B", wobei an letzter Stelle ja üblicherweise der Beschuldigte genannt ist. Zudem schreibt das am Wohnort der Person B ansässige Amtsgericht. Ist nicht auch üblicherweise Gerichtsstand am Wohnort des Beschuldigten? Somit besteht wohl kein Zweifel, dass hier ein Verfahren gegen die betroffene Person im Raum steht. Aber nun steht dort auch noch:"Rechtsstreit zwischen A und B u.a.". Was bedeutet das? Ist das nur irgendeine Floskel? Man erinnert sich an einen länger zurückliegenden eBay-Handel (als Verkäufer), in dem evtl. der Name der Person A aufgetaucht ist. Daher der Eintrag in diesem Forum. Also sollte man umgehend einen RA aufsuchen? Welche Fachrichtung am Besten? Oder wird hier übertrieben viel heiße Luft gemacht? Ach ja: Und wie ist das mit der Zeugen-Aussage gegen sich selbst? Wozu gebe es ein Aussagenverweigerungsrecht, wenn nicht auch Beschuldigte als Zeugen vernommen würden? Geändert von FrageSteller (22.04.2008 um 19:26 Uhr). |
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