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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 23.04.2008, 15:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2008
Beiträge: 12
Standard Leistungskreditbetrug wegen nicht gezahlter Rechnung?


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Hi!

X bestellt sich 2006 Webspace bei Firma Y.
Firma Y bucht monatlich die Beträge von Xs Konto ab.
Irgendwann entscheidet sich X, den Webspace bei Firma Y wieder abzubestellen.
Kurz darauf kommt eine Rechnung von Firma Y: 17 EUR.
Da X der Annahme war, dass diese Rechnung bereits von seinem Konto abgebucht wurde, und er ohnehin den Webspace gekündigt hat, zahlte er die Rechnung nicht - bis heute.
Die Rechnung beläuft sich mittlerweile auf 95 EUR über Inkassodienst, etc.

Heute flatterte dann bei X eine Einladung von der Polizei wegen dieser Rechnung ins Haus: Leistungskreditbetrug.
Die Rechtsabteilung von Firma Y hat die Sache angezeigt.

Nun weiß X nicht mehr weiter. Ein Mitarbeiter des Inkassounternehmen sagte, die Anzeige würde wieder rausgezogen werden, sobald der Betrag gezahlt werde.
Nun möchte X die Rechnung bezahlen - hat aber dennoch ein mulmiges Gefühl im Bauch.

Ein weiteres Problem für X ist, dass sein Pass abgelaufen ist - der Termin bei der Polizei ist jedoch schon nächste Woche Mittwoch. Morgen wird sich X einen neuen Pass beantragen, hat jedoch keinen für den Termin bei der Polizei.
Einen vorläufigen Pass kann X sich momentan nicht leisten, da er die Rechnung und Passgebühren bezahlen muss. X hat nämlich nicht viel Geld: er arbeitet für einen Euro die Stunde.

NACHTRAG:

Sehe gerade, dass X damals schon einen Vollstreckungsbescheid wegen dieser Sache bekommen hat.
Komischerweise ist die dort angegebene Summe :128 ,-

Geändert von Sambamann (23.04.2008 um 16:17 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 23.04.2008, 16:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Leistungskreditbetrug wegen nicht gezahlter Rechnung?

Das mit dem Geld und dem Pass hätte X sich vorher überlegen müssen.
Was erwartet X jetzt vom Recht? Das es mit ihm "Mitleid" hat? Wird es nicht, da Recht sich an der Gesellschaft und nicht am Einzelnen orientiert. Wenn Recht jedesmal den Rückzieher machen würde, weil jemand auf die "Tränendrüse" drückt, sehe es damit ziemlich schlecht aus.

Ich persönlich sehe keinen Weg, dass X hier völlig ungeschoren raus kommt. X sollte jetzt abwägen, was ihm Wichtiger ist. Ich persönlich würde empfehlen, sich erstmal um einen Pass (und wenn es nur ein vorläufiger ist) zu kümmern, denn das kann weitaus tiefgreifendere Folgen haben als nur ein Verfahren.
Und dann kann X bei der Anhörung immer noch erklären, dass alles ein Missverständnis ist und X sich bemüht alles ins Reine zu bringen.
Ein wenig guter Wille bringt einen meistens weiter als die Suche nach irgendwelchen krummen Auswegen oder Hintertüren.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.04.2008, 16:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2008
Beiträge: 12
Standard AW: Leistungskreditbetrug wegen nicht gezahlter Rechnung?

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Ich persönlich würde empfehlen, sich erstmal um einen Pass (und wenn es nur ein vorläufiger ist) zu kümmern, denn das kann weitaus tiefgreifendere Folgen haben als nur ein Verfahren.
Wie ist das gemeint?
Was für tiefgreifendere Folgen?
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  #4 (permalink)  
Alt 23.04.2008, 17:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Leistungskreditbetrug wegen nicht gezahlter Rechnung?

Für Deutsche:
Zitat:
PersAuswG § 1 Ausweispflicht
(1) 1Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen;
Zitat:
PersAuswG § 5 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1.vorsätzlich oder leichtfertig es unterläßt, für sich oder als gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen für diesen einen Ausweis ausstellen zu lassen, obwohl er dazu verpflichtet ist,
...
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
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  #5 (permalink)  
Alt 23.04.2008, 20:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2008
Beiträge: 12
Standard AW: Leistungskreditbetrug wegen nicht gezahlter Rechnung?

Danke für die Antwort.
Welche Strafe hat X nun wegen des Leistungskreditbetrugs zu erwarten?
Die Rechnung möchte er dieser Tage komplett begleichen.
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