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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 23.04.2008, 20:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2008
Beiträge: 1
Unglücklich ebay: Käufer will Geld zurück! Garantie etc ausgeschlossen ! WER IST IM RECHT ??


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Hallo

Folgende Sachlage:

Verkäufer A
Käufer B

A verkauft über Ebay ein Auto. Es wurde per Sofortkauf verkauft.
Das Auto hat er selbst erst vor kurzem gekauft, war ihm dann aber zu teuer vom Unterhalt, sprit etc.
Das Auto war 1-2 Wochen im Besitz.

A gab deshalb in der Auktion die Mängel an , die A wusste .

in der Auktion hat A folgendes stehen:

Wenn ihr hier mitbietet dann akzeptiert ihr folgendes:

Dies ist ein Privatverkauf, daher wird auf das Auto keine Garantie gegeben, es wird ebenso nicht zurückgenommen, und es wird von mir jegliches oder gesetzliches Gewährleistungsrecht ausgeschlossen.

Ihr schliesst hier einen Kaufvertrag ab, wenn ihr die Auktion gewinnt seid ihr verpflichtet das Auto innerhalb von 7 Werktagen abzuholen. Vor Ort gibts kein Rücktritt des Kaufvertrages sowie keine Nachverhandlungen, das Auto wird so gekauft wie in der Auktion gelesen und gesehen. Im Fall eines Schadens nach Abholung des Autos , egal in welcher Weise, kann mir gegenüber kein Rechtsanspruch gestellt werden !





Zusätzlich hat A vor Ort , also bei Abholung des Fahrzeuges nochmals einen Kaufvertrag gemacht , der von B unterschrieben wurde.

In dem Kaufvertrag stand dasselbe wie in der Auktion und zusätzlich noch folgendes:

- bei Schäden nach abholen des Fahrzeugs ist allein der Käufer haftbar

- Ausschluss der Sachmängelhaftung

- jegliche Schadensersatzansprüche wegen der Beschaffenhéit des Fahrzeugs , bekannten oder versteckten Mängeln sind ausgeschlossen





A hat B angeboten eine Probefahrt zu machen, welches B aber ablehnte weil er das nicht für nötig hielt.
B hat sich das Auto angeschaut und war sehr begeistert.

Also fand Übergabe Geld und Auto statt.

Am nächsten Tag gab B eine positive Bewertung bei Ebay ab.

Ein Tag später bekam A eine Email mit folgendem Wortlaut:

"was soll die scheisse mit dem auto der ist doch kaputt ich will mein geld zurück und du bekommst deine auto zurück, am Auto ist alles am Arsch und es ist nicht einmal ein Kat drin, obwohl sie es zu mir gesagt haben das einer drin sei, ich habe nicht einmal den Kaufvertrag bekommen!!!Wenn sie mir 200? überweißen dann ist alles OK !!"


B fragte A wegen kat oder G-kat, dann sagte A dass ein G-kat drin sein müsste laut Fahrzeugschein.
Da A in den 1-2 Wochen nie unter dem Auto lag, wusste A das nicht dass da der Kat angeblich fehle.

B hat den Kaufvertrag liegen lassen , wurde dann erst später bemerkt.


JETZT FOLGENDE FRAGE:

WAS SOLLTE A TUN ?? IST ER IM RECHT ??

KANN B RÜCKNAHME EINKLAGEN ETC ???

MUSS A IHM DAS GELD ZURÜCKZAHLEN OBWOHL ALLES AUSGESCHLOSSEN WURDE ???

HAT B EINE CHANCE GEGEN DEN KAUFVERTRAG VORZUGEHEN MIT EINEM ANWALT ???

WIE SOLL SICH A NUN VERHALTEN ??




MFG
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  #2 (permalink)  
Alt 23.04.2008, 21:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: ebay: Käufer will Geld zurück! Garantie etc ausgeschlossen ! WER IST IM RECHT ??

Ich sehe hier verschiedene Probleme:
Kaufvertrag mit B: Ob B den liegengelassen hat oder nicht ist eigentlich unrelevant, entscheidend ist, ob er von B unterschrieben wurde.
Fehlender G-Kat: Hier hat A offensichtlich eine eindeutige Aussage gemacht. Wenn A das nicht wusste, hätte er das auch so angeben müssen. Hier würde ich durchaus Ansprüche des B sehen, denn es war ja Bestandteil der "Besichtigung". Die Testfahrt hätte zum Beispiel an diesem Fakt auch nichts geändert.

Hier könnte also durchaus B wegen fehlender Eigenschaft Rechte haben. Allerdings würde ich da sauf einzelne beschränkt sehen. Allgemein "das Auto ist kaputt" ist kaum eine Grundlage dafür.

Ich würde A empfehlen sich an einen Fachmann (=Anwalt) zu wenden und seine Chancen abwägen zu lassen.
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