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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 23.04.2008, 21:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2008
Beiträge: 144
Standard Ebay. Privater Verkäufer wird automatisch als Unternehmen eingestufft?


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Abend!

angenommen man wollte zwei DVD Player mit eine große Sammlung von DVD (alle Original) bei Ebay einstellen, weil man sich ein BLUE RAY Gerät gekauft hat.

Insgesamt 50 Artikel, die man auf einmal einzeln verkaufen möchte.

Muss man dafür ein Gewerbe anmelden?

Ein Freund von mir sagt, dass Finanzamt jeden Tag die Ebay unter der Lupe nimmt. Die private Verkäufer die eine bestimmte Anzahl von Artikel verkaufen werden automatisch als Gewerbe eingestuft. Stimmt das?

Mit freundlichen Grüßen

Jansen
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  #2 (permalink)  
Alt 23.04.2008, 21:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Ebay. Privater Verkäufer wird automatisch als Unternehmen eingestufft?

Das das Finanzamt prüft stimmt, das ab einer bestimmten Anzahl ein gewerbliches Handeln angenommen wird, nicht. Es kommt hierbei auf die Art der Verkäufe an, und besonders, ob wiederholt die gleichen Waren verkauft werden.

Wenn jemand seine privaten Sammlungen verkauft, ist das kaum ein gewerbliches Handeln. Gut ist, wenn man das in den Beschreibungen auch so darlegt.

Und selbst wenn das FA sich mal irren sollte: Solange man nicht auf Dauer handelt, hat das FA kaum eine Handhabe und man könnte solchen Entscheidungen widersprechen.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.04.2008, 21:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2008
Beiträge: 144
Standard AW: Ebay. Privater Verkäufer wird automatisch als Unternehmen eingestufft?

Guten Abend. Danke für die schnelle Anwort.

Zitat:
Das das Finanzamt prüft stimmt, das ab einer bestimmten Anzahl ein gewerbliches Handeln angenommen wird, nicht. Es kommt hierbei auf die Art der Verkäufe an, und besonders, ob wiederholt die gleichen Waren verkauft werden.
Es sind doch zwei DVD Player, was nun?

Wenn Finanzamt bei Ebay nachschauen wird, wird sofort ersichtlich sein, dass man seine Bücher und sein Auto versteigert hat. Muss man dass gegenüber von Finanzamt begründen und in schlimmsten Fall alle getätigte Verkäufer (von Anmeldedatum) versteuern?

Ganz nebenbei. Kann überhaupt das Finanzamt raus finden, dass man vor zwei Jahren sein Auto verkauft hat?

Ein Freund von mir sagt, dass Finanzamt eine Schnittstelle bei Ebay hat, wo das Amt ohne „Telefonat“ oder „Schriftverkehr“ sofort auf die Daten kommt, kann das stimmen?

[SIZE="1"]Geändert wegen Einhaltung der Forumsregeln[/SIZE]
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  #4 (permalink)  
Alt 23.04.2008, 22:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Ebay. Privater Verkäufer wird automatisch als Unternehmen eingestufft?

Das Finanzamt kann es ganauso raus finden wie jeder andere auch. Für ein paar Euro bekommt man sehr effektive und aussagekräftige Tools direkt von eBay. Und das kann jeder, ist nichts spezielles des FA.
Und beim Verdacht einer Straftat könnten die weitere Daten anfordern. Zum Beispiel beim Verdacht der Steuerhinterziehung.

Und dann nochmal: Ein Gewerbe ist erforderlich, wenn auf Dauer eine auf Gewinn gerichtete Tätigkeit ausgeübt wird. Ich glaube nicht, dass das FA bei einer Büchersammlung und einem Auto, zweio DVD Plöayern und einer DVD Sammlung eine gewerbliche Tätigkeit sieht.

Wenn aber z.B. jemand regelmäßig immer wieder das Gleiche verkauft wird eine gewerbliche Tätigkeit angenommen - egal wieviel und wie teuer.

Panik ist dann angebracht, wenn jemand verdient am FA vorbei Geld zu verdienen, wenn aber jemand sein Kram verkauft ist das kaum gewerblich. Im FA arbeiten auch Menschen, die sehr wohl unterscheiden können, ob jemand gewerblich handelt oder nicht.
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  #5 (permalink)  
Alt 23.04.2008, 22:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2008
Beiträge: 144
Standard AW: Ebay. Privater Verkäufer wird automatisch als Unternehmen eingestufft?

Guten Abend.

Verstehe, angenommen ich würde bei Ebay 2 Monate Später für meinen Freund seine Sammlung auflösen und dabei ein Paar eure (z.B. 50 Euro) verdienen, weil mein Freund sich die mühe nicht machen möchte (jeden Artikel einzeln zu verkaufen).

Dann würde Finanzamt „neugierig“ und ich muss dann alle getätigte Verkäufer (ab den Anmeldedatum) versteuern? Weil ich unter Umständen als Gewerblich eingestuft werden kann. Richtig?

Solange ich aber meine Sammlung auflöse, sollten keine Probleme geben.
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