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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige man ist in einem Verein aktives Mitglied, von dem auch Fotos auf der HP sind. Das aktive Mitglied kündigt nun seine Mitgliedschaft und bittet um Löschung seiner selbst fotografierten Bilder, auf die er allein abgebildet ist. Man bekam eine Antwort: 6. Veröffentlichte Inhalte auf Webseiten Der Nutzer einer Webseite räumt dem Betreiber der Webseite sämtliche Rechte, einschließlich des Rechts der Bearbeitung, an jenen Inhalten (wie etwa Textbeiträgen, Bildern und dergleichen) ein, die der Nutzer im Rahmen der Nutzung der auf der Webseite angebotenen Dienste auf der Webseite veröffentlicht. Diese Rechte sind unentgeltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt und vom Betreiber der Webseite an Dritte frei übertragbar. Der Betreiber der Webseite behält sich generell das Recht vor, die vom Nutzer im Rahmen der Nutzung der auf der Webseite angebotenen Dienste auf der Webseite veröffentlichen Inhalte (wie etwa Textbeiträge, Bilder und dergleichen) zu ändern oder zu entfernen. Eine diesbezügliche Verpflichtung besteht jedoch nicht. Insbesondere werden die Inhalte vom Betreiber der Webseite nicht laufend überwacht. Der Betreiber der Webseite identifiziert sich weder mit Inhalten, die von Nutzern auf der Webseite veröffentlicht werden, noch macht er sich diese zu eigen. Der Betreiber der Webseite ist nicht verpflichtet, von Nutzern veröffentlichte Inhalte auf etwaige Verletzungen von Rechten Dritter zu überprüfen. Der Nutzer kann von den von ihm auf der Webseite veröffentlichen Inhalten (wie etwa Textbeiträge, Bilder und dergleichen), soweit sie für ihn von Bedeutung sind, Sicherungskopien anfertigen. Der Betreiber der Webseite haftet nicht, sofern derartige Inhalte infolge Löschung oder Veränderung der Daten unwiederbringlich verloren sind. Wie hat man das zu verstehen, bzw. wie kann man paragraphisch darauf antworten? Müssen die Bilder gelöscht werden? LG Biggie |
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| Man könnte auf der Basis zweier Rechte die Entfernung der Bilder verlangen: Urheberrecht: Auch wenn man Bilder veröffentlicht, behält man das urheberrecht an den Bildern. Man kann also immer noch entscheiden, was mit den Bildern pasiert. Und auch wenn man Verwertungsrechte erteilt hat, kann man diese widerrufen. Recht am eigenen Bild: Wenn jemand auf einem Bild abgebildet ist und nicht nur Beiwerk darstellt, kann er auf der Basis des Rechts am eigenen Bild die Veröffentlichung (auch nachträglich) untersagen. Meiner Meinung nach müssen die Bilder gelöscht werden, sobald man sich auf eins der beiden Rechte beruft. |
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Ansonsten einfach mal im UrhG nachschauen. Zum Thema Recht am eigenen Bild findet man auch hier ein paar mehr Informationen. http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild |
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Zu prüfen wäre also eher, ob diese AGB wirksam sind, und ob nicht eventuell durch den Vereinsaustritt die Geschäftsgrundlage weggefallen ist, auf der die AGB mal vereinbart wurden. Außerdem wäre zu prüfen, ob der Urheber der Fotos sich auf §42 UrhG berufen kann (Rückruf wegen gewandelter Überzeugung). Ich empfehle einen Anwalt.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
| Tags: bilder |
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