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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 24.04.2008, 16:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.04.2008
Beiträge: 3
Standard email mit Bild


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Gesetz den Fall, ein Nachbar hat den Verdacht dass bestimmte Personen (minderjährige) unzulässige Tätigkeiten verrichten.
Nun macht er von diesen Jugendlichen Bilder und fragt in einer Email bei dem Verlag der Publikationen nach ob das so in Ordnung sei.

Der Empfänger hat nichts besseres zu tun als die Eltern der Kinder darüber zu verständigen dass ihre Kinder Fotografiert worden sind.

Und er informiert den Nachbarn darüber dass er ihn wegen verletzung der Privatsphäre anzeigen würde.

Mitlerweile wird der Nachbar lautstark von den Eltern der Kinder bedroht.

Die Frage die er nun stellt ist eine privat email mit Bildern von Personen in einer fast öffentlichen Grünanlage eine verletzung der Privatspähre bzw. eine Verletzung auf das Recht am eigenen Bild?
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  #2 (permalink)  
Alt 24.04.2008, 16:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: email mit Bild

Ich würde das Vorgehen schon etwas fragwürdig finden und es erinnert mich eher an eine Art "Selbstjustiz". Sollte es wirklich so sein, dass rechtswidrig durch die Beschäftigung Minderjähriger gehandelt wird, gibt es genügend Anlaufstellen (Polizei, Jugendamt, ..) die sich damit zu beschäftigen haben, man muss da nicht selbst versuchen, irgendwelche "Beweise" zu sammeln oder in irgendeiner Art und Weise selbst das Recht in die Hand nehmen wollen.

Das hierbei böses Blut aufkommt - insbesondere wenn es sich um Kinder handelt - sollte inzwischen auch dem Letzten bekannt geworden sein.

Aber zu den rechtlichen Fragen:

Eine Verletzung der Privatsphäre würde ich nicht sehen, die Frage ist nur, was ist eine "fast" öffentliche Grünanlage. Befindet sie sich auf Privatbesitz, könnte durchaus Hausfriedensbruch vorliegen.

Ein Versand der Bilder per Email an wildfremde Leute könnte man schon als Veröffentlichung sehen. Man weiß ja nie, wer die Bilder bekommt und was damit passiert.

Und das das Recht am eigenen Bild sehe ich hier durchaus auch betroffen, da es meiner Meinung nach eine Veröffentlichung darstellt.

Zitat:
Der Empfänger hat nichts besseres zu tun als die Eltern der Kinder darüber zu verständigen dass ihre Kinder Fotografiert worden sind.
Auch das ist sein gutes Recht, da er so seiner Verpflichtung wegen einer möglichen Rechtsverletzung nachkommt. Und da nur die Betreffenden dagegen vorgehen können, ist eine solche Benachtrichtigung meiner Meinung nach durchaus legitim.
Zitat:
Mitlerweile wird der Nachbar lautstark von den Eltern der Kinder bedroht.
Wie wäre es, wenn der Betreffende sich mal mit den Betroffenen "an einen Tisch setzt" und versucht, die Problematik zu klären.

Kurz: Ich finde das Verhalten zum einen rechtswidrig (Veröffentlichung) zum anderen als ziemlich "unglücklich", da hier versucht würde, das Recht in die eigenen Hände zu nehmen.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.04.2008, 16:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.04.2008
Beiträge: 3
Standard AW: email mit Bild

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Ich würde das Vorgehen schon etwas fragwürdig finden und es erinnert mich eher an eine Art "Selbstjustiz". Sollte es wirklich so sein, dass rechtswidrig durch die Beschäftigung Minderjähriger gehandelt wird, gibt es genügend Anlaufstellen (Polizei, Jugendamt, ..) die sich damit zu beschäftigen haben, man muss da nicht selbst versuchen, irgendwelche "Beweise" zu sammeln oder in irgendeiner Art und Weise selbst das Recht in die Hand nehmen wollen.

Das hierbei böses Blut aufkommt - insbesondere wenn es sich um Kinder handelt - sollte inzwischen auch dem Letzten bekannt geworden sein.

Aber zu den rechtlichen Fragen:

Eine Verletzung der Privatsphäre würde ich nicht sehen, die Frage ist nur, was ist eine "fast" öffentliche Grünanlage. Befindet sie sich auf Privatbesitz, könnte durchaus Hausfriedensbruch vorliegen.

Ein Versand der Bilder per Email an wildfremde Leute könnte man schon als Veröffentlichung sehen. Man weiß ja nie, wer die Bilder bekommt und was damit passiert.

Und das das Recht am eigenen Bild sehe ich hier durchaus auch betroffen, da es meiner Meinung nach eine Veröffentlichung darstellt.

Auch das ist sein gutes Recht, da er so seiner Verpflichtung wegen einer möglichen Rechtsverletzung nachkommt. Und da nur die Betreffenden dagegen vorgehen können, ist eine solche Benachtrichtigung meiner Meinung nach durchaus legitim.
Wie wäre es, wenn der Betreffende sich mal mit den Betroffenen "an einen Tisch setzt" und versucht, die Problematik zu klären.

Kurz: Ich finde das Verhalten zum einen rechtswidrig (Veröffentlichung) zum anderen als ziemlich "unglücklich", da hier versucht würde, das Recht in die eigenen Hände zu nehmen.

Keine Frage das das Fragwürdig gewesen ist, er hatte halt just in this Moment seine Kamera in der Hand. Und da er auch öfter seine Kinder und die der Nachbarn Knipst hat er sich nichts dabei gedacht.

Ein miteinander Reden ist unwahrscheinlich, die Fronten sind mehr als verhärtet.
Zumal die Forderung die Bilder auf dem PC nachzuweisen nicht mehr nachgekommen werden kann da er alles schon wieder gelöscht hat.

Die Grünanlage befindet sich zwischen 2 Häuserblocks und ist genau genommen Privat Grundstück.
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  #4 (permalink)  
Alt 24.04.2008, 16:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: email mit Bild

Zitat:
Ein miteinander Reden ist unwahrscheinlich, die Fronten sind mehr als verhärtet.
Hier helfen eventuell Mediatoren - die "Psychologen des Rechts". Da erarbeitet man sich die Meinung gemeinsam. Sowas würde ich oin jedem Fall empfehlen, wenn es zu weiteren Problemen kommt.
Zitat:
Keine Frage das das Fragwürdig gewesen ist, er hatte halt just in this Moment seine Kamera in der Hand. Und da er auch öfter seine Kinder und die der Nachbarn Knipst hat er sich nichts dabei gedacht.
Das sowas passiert ist verständlich, nur die nachfolgende Reaktion war mehr als schlecht. Wie gesagt, da wären andere Stellen besser gewesen ...
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