Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > E-Commerce

E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 24.04.2008, 16:52
Benutzer
 
Registriert seit: 18.07.2007
Beiträge: 37
Standard Theoretische Frage zum Thema Gewährleistung


Anzeige
Hallo Gemeinde..

Ich möchte mal ein theoretisches Beispiel zur Diskussion stellen:

Gibt es für einen Gewerbetreibenden die Möglichkeit die Gewährleistung auszuschliessen durch irgendeine Formulierung?
Die Frage stellt sich mir einfach mal so und unterstelle dem Gewerbetreibenden nicht das er den Kunden übervorteilen will.
Sondern es muss doch auch als Gewerbetreibender die Möglichkeit gegeben sein zb. Retourenware als "defekt" zu verkaufen für kleines Geld ohne eine Gewährleistung geben zu müssen oder?

Reicht da zb. die Formulierung DEFEKT solange nicht von Neuware oder Top Angeboten gesprochen wird?

Wie gesagt ist dies nur eine theoretische Frage die sich mir stellt weil ich einmal eine Diskussion darüber verfolgt aber das Ende leider nicht mitbekommen habe.



Vielen Dank schonmal für eure Meinung zu dem Thema.


Und eine weitere Frage interessiert mich noch weil die auch Gegenstand einer weiteren Diskussion war:

In Deutschland gibt es ja die Buchpreisbindung für sämtliche Buchhändler die nur wenige Ausnahmen zulässt.

Nun stelle ich mir wieder die ebenfalls theoretische Frage:
Ist es erlaubt ein Orginalverpacktes Buch zb auszupacken, 1x durchblättern und das dann als gelesenes Buch und nicht mehr als neues zu Buch unter dem Verkaufspreis zu verkaufen?

Geändert von pjenfer (24.04.2008 um 16:59 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 24.04.2008, 20:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Theoretische Frage zum Thema Gewährleistung

Zitat:
Gibt es für einen Gewerbetreibenden die Möglichkeit die Gewährleistung auszuschliessen durch irgendeine Formulierung?
Nein, das würde dem Sinn des Gesetzes auch widersprechen.
Zitat:
Sondern es muss doch auch als Gewerbetreibender die Möglichkeit gegeben sein zb. Retourenware als "defekt" zu verkaufen für kleines Geld ohne eine Gewährleistung geben zu müssen oder?
Die Gewährleistung beszieht sich immer auf zugesicherte oder normalerweise erwartete ("mittlerer Art und Güte") Eigenschaften. Wenn ich also jetzt etwas als "defekt" verkaufe kann niemand daherkommen und behaupten es wäre zugesichert, das Teil sei nicht defekt. Das ist ganz einfach und logisch. Allerdings muss deutlich erkennbar gewesen sein, das es sich um defekte Ware handelt. Sobald ein außenstehender Dritter irgendwelche Zweifel haben könnte, weil es zum Beispiel irgendwo ganz klein steht, wird im Streitfall wohl eher zugunsten des Käufers entschieden.
Zitat:
Ist es erlaubt ein Orginalverpacktes Buch zb auszupacken, 1x durchblättern und das dann als gelesenes Buch und nicht mehr als neues zu Buch unter dem Verkaufspreis zu verkaufen?
Ich würde sagen, mal kann man das machen, aber wenn man plötzlich mehrere Bücher einkauft und die einen Tag später als gebraucht weiterverkauft oder als Buchhandlung nur noch gebrauchte Bücher verkauft, dürfte jeder arge Zweifel daran haben. Ich persönlich würde sagen: Sobald man es so oft macht, dass es sich auch nur ein wenig lohnt, dürfte jeder Zweifel daran haben.
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 24.04.2008, 20:57
Benutzer
 
Registriert seit: 18.07.2007
Beiträge: 37
Standard AW: Theoretische Frage zum Thema Gewährleistung

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Nein, das würde dem Sinn des Gesetzes auch widersprechen.Die Gewährleistung beszieht sich immer auf zugesicherte oder normalerweise erwartete ("mittlerer Art und Güte") Eigenschaften. Wenn ich also jetzt etwas als "defekt" verkaufe kann niemand daherkommen und behaupten es wäre zugesichert, das Teil sei nicht defekt. Das ist ganz einfach und logisch. Allerdings muss deutlich erkennbar gewesen sein, das es sich um defekte Ware handelt. Sobald ein außenstehender Dritter irgendwelche Zweifel haben könnte, weil es zum Beispiel irgendwo ganz klein steht, wird im Streitfall wohl eher zugunsten des Käufers entschieden. Ich würde sagen, mal kann man das machen, aber wenn man plötzlich mehrere Bücher einkauft und die einen Tag später als gebraucht weiterverkauft oder als Buchhandlung nur noch gebrauchte Bücher verkauft, dürfte jeder arge Zweifel daran haben. Ich persönlich würde sagen: Sobald man es so oft macht, dass es sich auch nur ein wenig lohnt, dürfte jeder Zweifel daran haben.


Hallo aaky..

Erstmal danke für deine Antwort. Das mit den Büchern dachte ich mir schon so..

Aber nochmal zu dem Verkauf als defekt.
Das Erschliesst sich mir noch nicht ganz.

Also einfach mal als Beispiel:

Man verkauft eine Kaffeemaschine und schreibt DICK UND FETT rein das die defekt ist.
Von mir aus auch 2 oder 3x in der Beschreibung.

Wäre theoretisch in so einem Fall ein kompletter Ausschluss der Gewährleistung möglich?
Denn man sichert ja keine Eigenschaft zu ausser den defekt
Einen Sachmangel könnte ich da auch nicht erkennen und auch keine zugesicherte Eigenschaft die nicht eingehalten wird.
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 24.04.2008, 21:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Theoretische Frage zum Thema Gewährleistung

Zitat:
Wäre theoretisch in so einem Fall ein kompletter Ausschluss der Gewährleistung möglich?
Nein. Das Gesetz lässt soviel ich weiß keine Ausnahmen zu.
Zitat:
Denn man sichert ja keine Eigenschaft zu ausser den defekt
Einen Sachmangel könnte ich da auch nicht erkennen und auch keine zugesicherte Eigenschaft die nicht eingehalten wird.
Und worauf sollte sich der Kunde berufen wollen? Das sie funktioniert wurde nicht zugesichert und ist auch nicht zu erwarten, wenn sie als defekt gekennzeichnet ist, also kann er das auch nicht geltend machen. Was er aber machen könnte: Wenn in der Beschreibung steht (neben der Tatsache, dass sie defekt ist) sie sei rot und ist dann blau. Denn das wäre dann etwas, was der Käufer geltend machen könnte. Und genau deswegen darf der Verkäufer nicht die Gewährleistung ausschließen.
Sinn der Gewährleistung ist ja gerade, dass der Käufer das bekommt, was er haben wollte.
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 24.04.2008, 21:20
Benutzer
 
Registriert seit: 18.07.2007
Beiträge: 37
Standard AW: Theoretische Frage zum Thema Gewährleistung

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Nein. Das Gesetz lässt soviel ich weiß keine Ausnahmen zu.Und worauf sollte sich der Kunde berufen wollen? Das sie funktioniert wurde nicht zugesichert und ist auch nicht zu erwarten, wenn sie als defekt gekennzeichnet ist, also kann er das auch nicht geltend machen. Was er aber machen könnte: Wenn in der Beschreibung steht (neben der Tatsache, dass sie defekt ist) sie sei rot und ist dann blau. Denn das wäre dann etwas, was der Käufer geltend machen könnte. Und genau deswegen darf der Verkäufer nicht die Gewährleistung ausschließen.
Sinn der Gewährleistung ist ja gerade, dass der Käufer das bekommt, was er haben wollte.

Da hast du schon recht aaky aber auf was will er sich denn dann berufen?
Er wollte ein Teil X kaufen und hat die Eigenschaften mitgeteilt bekommen und auch das das Gerät defekt ist.
Auf was will er denn Gewährleistung haben?
Sollte das Gerät wiedererwartend doch funktionieren könnte er ein defektes verlangen, das ist schon klar.
Aber jetzt mal wirklich ernst....
Hätte der Käufer irgendeine rechtliche Grundlage?
Oder wie sieht das Abmahnmässig von Konkurenten aus?
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Theoretische Frage zu Domain/Markenrecht pjenfer Domain-Recht 11 21.08.2008 16:34
Zum Thema Jugendschutz und USK gamersreview.net Verantwortlichkeit für Inhalte 7 13.08.2008 12:01
Grundsatzfragen zum Thema Stellvertretung Onlineauktionshaus-User Onlineauktionen 3 31.03.2008 22:00
Thema Weblogs! katrin Verantwortlichkeit für Inhalte 3 17.04.2007 21:34
Ganz banale Frage zum Thema Rückgaberecht Unregistriert E-Commerce 0 16.11.2006 07:22



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:04 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46