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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 24.04.2008, 20:49
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Registriert seit: 24.04.2008
Beiträge: 2
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[COLOR="Navy"]Guten Abend,

angenommen eine Privatperson besitzt eine
private (nicht kommerzielle) Homepage.
Dort möchte diese MS- Office z.B Excel Daten
(Vorlagen, Makros etc.) zum freien download
anbieten.

Würde es ausreichen, wenn die Privatperson
die einfache Lizenz zur Verwendung seines
Office Paketes (original, gekaufte Software)
besitzt, oder muss diese weitere Dinge beachten?

Danke.[/COLOR]
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  #2 (permalink)  
Alt 24.04.2008, 21:10
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Download Anbieten

Wie wäre es, die Lizenzbedingungen durchzulesen oder eben ganz einfach eine Anfrage an MS stellen? Da bekommt man dann auch eine verbindliche Antwort.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.04.2008, 22:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.04.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Download Anbieten

Hallo,

damit mein Beitrag auch Sinn macht.

Für MS reicht der Besitz einer Lizenz völlig aus.
Die mit einer Software erzeugte Datei sei
„geistiges Eigentum“ des Autors.


Das sagte jedenfalls der Support.
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  #4 (permalink)  
Alt 25.04.2008, 23:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Download Anbieten

Dann ist ja eigentlich alles klar
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  #5 (permalink)  
Alt 26.04.2008, 13:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.04.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Download Anbieten

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Wie wäre es, die Lizenzbedingungen durchzulesen oder eben ganz einfach eine Anfrage an MS stellen? Da bekommt man dann auch eine verbindliche Antwort.

Hier muß ich bezüglich der angesprochenen Firma, auch mal eine Lanze brechen.

Die Antworten relativ schnell und in meinen Fällen auch immer verbindlich.
Habe auf Wunsch auch schon bestätigungen via Fax erhalten.

mfg
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