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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 25.04.2008, 15:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.04.2008
Beiträge: 1
Standard Nachweis für Domaininhaber


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Hallo!
Angenommen die Firma XYZ würde im Auftrag eines Kunden Domains für ihn registrieren. Nun möchte der Kunde einen schriftlichen Nachweis, dass ihm die Domains gehören. Dieser schriftliche Nachweis sollte natürlich auch vor dem Gericht standhalten. Würde es genügen, wenn man eine Whois abfrage für die domain XYZ durchführt und diese dann ausdruckt? Es gibt ja auch die Möglichkeit z.B. bei nic.at eine Zertifikat zu erstellen. Wäre dieses Zertifikat rechtlich von Bedeutung?
Was wäre wenn aufgrund einer anderen beteiligten Firma eine Domain versehentlich (oder mutwillig) frei wird, und anschließend von jemanden anderen registriert wird. Hätte der Kunde einen Anspruch auf die Domain?
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  #2 (permalink)  
Alt 25.04.2008, 23:10
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Nachweis für Domaininhaber

Der Nachweis ist die Bestätigung die man bei der Registrierung erhält.
Ansonsten kann man bei der jeweiligen zuständigen Registrierungsstelle (bei de ist es zum Beispiel die Denic) den Inhaber abfragen. Diese Dokumente haben normalerweise auch Bestand vor Gericht. Ich nehme mal an, sowas ist auch mit dem Zertifikat gemeint.
Zitat:
Was wäre wenn aufgrund einer anderen beteiligten Firma eine Domain versehentlich (oder mutwillig) frei wird, und anschließend von jemanden anderen registriert wird. Hätte der Kunde einen Anspruch auf die Domain?
Er könnte bei einem Vertragsverstoß des Providers Schadensersatzansprüche. Die könnten zum Beispiel soviel betragen wie aufgewendet werden müsste, um die Domain wieder zu bekommen. Einen Eigentums- oder Besitzanspruch gibt es bei Domainen meines Wissens nicht, da sie keine Sachen im Sinne des Rechts darstellen.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.05.2008, 21:00
andi93
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Nachweis für Domaininhaber

Ich glaube auch nicht dass es rechtliche Besitzansprüche für Domains gibt.
Wenn aber das Verschulden für den Verlust der Domain nicht beim "Inhaber" sondern beim Webhoster liegt würde ich gegen den Hoster vorgehen.

Gruß
Andi
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  #4 (permalink)  
Alt 02.05.2008, 11:30
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Nachweis für Domaininhaber

Zitat:
Ich glaube auch nicht dass es rechtliche Besitzansprüche für Domains gibt.
Liegste richtig, gibt nur die Inhaberschaft.
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